Urlaubsgeld im Handwerk - mehr als nur Lohnfortzahlung

Urlaubsgeld im Handwerk - mehr als nur Lohnfortzahlung

Bjørn

08.01.2025

4 min

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Im Handwerk ist Urlaub nicht nur gesetzlich abgesichert, sondern kann auch finanziell aufgewertet sein. Zwei zentrale Begriffe spielen dabei eine Rolle: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld. Während das Urlaubsentgelt gesetzlich garantiert ist und die Lohnfortzahlung im Urlaub sichert, handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine zusätzliche, freiwillige oder tariflich geregelte Sonderzahlung.

Wir zeigen, wie sich beide Leistungen unterscheiden, wann sie zur Anwendung kommen und was es sonst noch zu beachten gibt.

Urlaubsentgelt: Gesetzlicher Standard mit klarer Berechnung

Was ist Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich garantierte Lohnfortzahlung während der Urlaubszeit. Es basiert auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und steht allen Beschäftigten im Handwerk zu, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Wer Urlaub nimmt, soll finanziell nicht schlechter gestellt sein als bei regulärer Arbeitszeit.

Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?

Die Höhe des Urlaubsentgelts bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG). Überstunden bleiben in der Regel unberücksichtigt, dauerhafte Lohnerhöhungen hingegen fließen ein.

Beispiel: Urlaubsentgelt bei einer Fünf-Tage-Woche

Eine Dachdeckerin verdient durchschnittlich 20 Euro pro Stunde über die vergangenen 13 Wochen. Nimmt sie eine Woche Urlaub (bei einer Fünf-Tage-Woche), erhält sie für diese Woche weiterhin den Durchschnittsverdienst, als wäre sie normal arbeiten gegangen.

Urlaubsgeld: Freiwillige oder tarifliche Zusatzleistung

Ursprung und Zweck des Urlaubsgeldes

Urlaubsgeld ist ursprünglich als freiwillige Extra-Zahlung entstanden. Unternehmen wollten damit ihre Mitarbeiter/innen unterstützen, ihre Erholung fördern und die Mitarbeiterbindung stärken. Heute kann Urlaubsgeld in vielen Handwerksbetrieben durch Tarifverträge, betriebliche Vereinbarungen oder Arbeitsverträge fest verankert sein. Sein Zweck: Beschäftigten in der Urlaubszeit einen finanziellen Bonus zu verschaffen, um den Erholungswert zu steigern.

Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Es muss entweder tariflich, betrieblich oder individuell vereinbart sein. Viele Tarifverträge im Handwerk – etwa in der Gebäudereinigung oder im Baugewerbe – regeln jedoch feste Urlaubsgeldzahlungen.

Wie hoch kann Urlaubsgeld ausfallen?

Die Höhe des Urlaubsgeldes ist stark variabel. Manche Betriebe zahlen pauschale Beträge (z. B. 200 Euro), andere knüpfen es an einen Prozentsatz des Monatslohns. Tarifverträge legen oft feste Summen oder Prozentsätze fest. Bei Teilzeit- und Minijob-Beschäftigten wird das Urlaubsgeld meist anteilig gezahlt.

Beispiel: Höhe des Urlaubsgeldes im Handwerk

In einem tarifgebundenen Elektroinstallationsbetrieb erhalten Vollzeitkräfte 50 Prozent eines Bruttomonatsgehalts als Urlaubsgeld. Das können bei 3.000 Euro Brutto im Monat zusätzliche 1.500 Euro sein. In einem anderen Unternehmen ohne Tarifvertrag gibt es vielleicht nur eine freiwillige Zahlung von 200 Euro.

Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?

Häufig wird Urlaubsgeld vor der Haupturlaubszeit oder zu einem festen Stichtag im Jahr gezahlt. Die genauen Termine finden sich im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.

Ist Urlaubsgeld pfändbar?

Urlaubsgeld gilt in der Regel als Teil des laufenden Arbeitsentgelts und ist daher grundsätzlich pfändbar, sofern die Pfändungsfreigrenzen überschritten werden. Ob und in welchem Umfang es gepfändet werden kann, hängt von der individuellen Einkommens- und Familiensituation ab.

Urlaubsgeld bei Kündigung

Endet das Arbeitsverhältnis vor dem geplanten Auszahlungstermin oder vor dem Urlaub, verfällt das Urlaubsgeld meist, sofern es nicht vertraglich anders geregelt ist. Besteht ein tariflicher oder vertraglicher Anspruch bereits, kann unter Umständen eine anteilige Auszahlung erfolgen. Bleibt das Urlaubsgeld trotz Anspruch aus, sollten Beschäftigte rechtlichen Rat einholen.

Beispiel: Urlaubsgeld im Kündigungsfall

Ein Maurer kündigt zum 30. September. Der Tarifvertrag sieht vor, dass Urlaubsgeld jedes Jahr am 1. Oktober gezahlt wird. Da sein Arbeitsverhältnis zuvor endet, bekommt er das Urlaubsgeld nicht. Hätte der Vertrag jedoch eine anteilige Regelung vorgesehen, könnte er einen Teil beanspruchen.

Tarifverträge und Branchenbeispiele

Gerade im Handwerk spielen Tarifverträge eine große Rolle, um Urlaubsgeld klar zu regeln. Beispiel: In der Gebäudereinigung kann ein Tarifvertrag (verhandelt von der IG BAU) festlegen, dass jährlich ein fester Betrag als Urlaubsgeld auszuzahlen ist.

Beispiel: Urlaubsgeld im Tarifvertrag

Ein Gebäudereinigungsbetrieb, der an einen Tarifvertrag gebunden ist, zahlt jährlich im Juni 400 Euro Urlaubsgeld an alle Beschäftigten. Dieser Betrag ist unabhängig von der Betriebszugehörigkeit oder der Arbeitszeit vereinbart.

Fazit: Urlaubsentgelt ist Pflicht - Urlaubsgeld ein Plus

Im Handwerk haben Beschäftigte immer Anspruch auf Urlaubsentgelt – es ist gesetzlich vorgeschrieben und garantiert die finanzielle Sicherheit während des Urlaubs. Urlaubsgeld hingegen ist ein zusätzlicher Bonus, der von vertraglichen oder tariflichen Regelungen abhängt. Während Urlaubsentgelt in jedem Fall fließt, muss Urlaubsgeld vereinbart sein. Wer wissen möchte, ob und in welcher Höhe Urlaubsgeld gezahlt wird, sollte im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen nachschauen. So lässt sich der Urlaub mit finanzieller Unterstützung noch entspannter genießen.

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