Urlaub bei Teilzeit im Handwerk: Was gilt für reduzierte Arbeitszeiten?

Urlaub bei Teilzeit im Handwerk: Was gilt für reduzierte Arbeitszeiten?

Bjørn

17.01.2025

3 min

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Wenn Mitarbeiter/innen in Teilzeit arbeiten, stellt sich für manche Geschäftsführung im Handwerk die Frage, wie sich der Urlaubsanspruch korrekt berechnen lässt.

Teilzeitbeschäftigte haben einen anteilig reduzierten Urlaubsanspruch. Es kommt also auf das konkrete Arbeitszeitmodell an. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bildet dafür die Grundlage.

Durch einige Beispiele und Tipps aus unserem Team kannst du sicherstellen, dass deine betrieblichen Regelungen rechtssicher und transparent sind.

Rechtliche Grundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Das BUrlG garantiert allen Beschäftigten einen Mindesturlaub, in der Regel 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, was üblicherweise auf 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche heruntergerechnet wird. Teilzeitkräfte haben grundsätzlich denselben Anspruch auf vier Wochen Erholungsurlaub wie Vollzeitkräfte – aber gemessen an ihren individuellen Arbeitstagen pro Woche. Wer weniger Tage arbeitet, erhält dementsprechend weniger Gesamturlaubstage, ohne jedoch in Bezug auf die gesamte Freizeit benachteiligt zu sein.

Beispiel: Urlaub bei Teilzeitkräften

Eine Vollzeitkraft mit einer Fünf-Tage-Woche erhält 20 Urlaubstage. Eine Teilzeitkraft mit drei Arbeitstagen pro Woche hat ebenso Anspruch auf vier Wochen bezahlte Erholung. Da ihre Woche aber nur aus drei Arbeitstagen besteht, errechnet sich der Urlaubsanspruch mit: 4 Wochen × 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage pro Jahr.

Berechnungsformel für Teilzeit-Urlaub

Die einfache Faustregel:

(Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft / Arbeitstage pro Woche einer Vollzeitkraft) × Urlaubsanspruch der Vollzeitkraft = Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft

Beispiel: KFZ-Betrieb mit 2-Tage-Woche

Ein Kfz-Meisterbetrieb gewährt Vollzeitkräften (5-Tage-Woche) 25 Urlaubstage jährlich. Eine Teilzeitbeschäftigte arbeitet an zwei Tagen pro Woche. Ihr Urlaubsanspruch ist: (2/5) × 25 = 10 Urlaubstage pro Jahr.

Schichtmodelle und unregelmäßige Arbeitszeiten

Komplexer wird es, wenn die Teilzeitkräfte unregelmäßig arbeiten, z. B. mal drei, mal vier Tage pro Woche oder in wechselnden Schichten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen durchschnittlichen Wert der regelmäßigen Arbeitstage pro Jahr zu ermitteln.

Der Betrieb kann auch tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen treffen, um eine eindeutige Zuteilung sicherzustellen. Ratsam ist zudem, rechtliche Beratung in schwierigen Fällen in Anspruch zu nehmen oder den Betriebsrat einzubinden, falls vorhanden.

Beispiel: Malerin mit Wechsel-Wochen

Eine Malerin arbeitet im Schnitt drei Tage in einer Woche, vier in der nächsten. Über das Jahr gesehen ergibt sich ein Mittelwert von 3,5 Arbeitstagen pro Woche. Dieser Wert dient als Basis für die Urlaubsberechnung. Mit einer Vollzeitnorm von 5 Tagen und einem betrieblichen Jahresurlaub von 20 Tagen ist ihr Anspruch: (3,5/5) × 20 ≈ 14 Urlaubstage. Die Geschäftsführung rundet üblicherweise kaufmännisch auf oder legt eine klare Regelung für halbe Tage fest, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Kündigung, Teilzeitwechsel und Resturlaub

Bei einer Veränderung der Arbeitszeit, etwa von Voll- auf Teilzeit, muss der Urlaubsanspruch neu berechnet werden. Bereits erworbener Urlaub verfällt nicht automatisch; er ist anteilig zum neuen Modell anzupassen oder in finanzieller Form abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Auch hier gilt: Dokumentiere jede Änderung sorgfältig, damit du im Streitfall belegen kannst, wie der Anspruch ermittelt wurde.

Beispiel: Fliesenleger reduziert seine Arbeitszeit

Ein Fliesenleger hat im ersten Halbjahr Vollzeit gearbeitet und die Hälfte seines Urlaubs bereits genommen. Ab dem zweiten Halbjahr wechselt er auf eine Drei-Tage-Woche. Sein verbleibender Urlaubsanspruch muss so umgerechnet werden, dass er am Jahresende nicht benachteiligt ist. Wer hier transparent vorgeht und alles schriftlich festhält, schafft Klarheit und beugt Konflikten vor.

Tipp: Klare Information und Kommunikation

Für dich als Arbeitgeber/in im Handwerk ist es wichtig, diese Berechnungsgrundlagen frühzeitig an deine Mitarbeiter/innen zu kommunizieren. Wenn Teilzeitkräfte wissen, wie ihr Urlaubsanspruch zustande kommt, akzeptieren sie die Zahlen eher. Zudem erhöhst du die Rechtssicherheit, wenn deine betrieblichen Urlaubsrichtlinien – ob im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag – klar festgehalten sind.

Fazit

Urlaub bei Teilzeit im Handwerk ist gesetzlich zwar nicht gesondert geregelt, folgt aber einfachen Grundsätzen: Teilzeitkräfte haben ebenfalls Anspruch auf einen vollen Erholungsurlaub von vier Wochen, jedoch umgerechnet auf ihre individuellen Arbeitstage.

Mit der richtigen Formel, frühzeitiger Kommunikation und sauberer Dokumentation stellst du sicher, dass dein Betrieb faire und rechtskonforme Regelungen schafft – zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

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