Urlaub in der Probezeit: Was du wissen musst

Bjørn

28.01.2025

4 min

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Die ersten Monate in einem neuen Job sind oft besonders spannend und herausfordernd. Du lernst nicht nur neue Menschen kennen und erhältst neue Aufgaben. Zur gleichen Zeit prüfen dein Arbeitgeber und du, ob es zwischen euch passt. Die Probezeit bietet für beide Seiten die Möglichkeit, genau das unkompliziert herauszufinden.

Gleichzeitig kann es vorkommen, dass du in dieser Phase Urlaub nehmen möchtest oder musst. Doch wie funktioniert das, wenn man den vollen Urlaubsanspruch laut Gesetz eigentlich erst nach sechs Monaten vollständig erwirbt? In diesem Artikel erfährst du, worauf es beim Urlaub in der Probezeit ankommt, welche Rechte du hast und wie Betriebe üblicherweise damit umgehen.

Warum gibt es überhaupt eine Probezeit?

Die Probezeit ist im Arbeitsrecht vorgesehen, damit beide Seiten prüfen können, ob es passt. In Handwerksbetrieben ist sie gängig, aber auch in anderen Branchen ist sie üblich.

Sie dauert meist ein paar Monate – oft sechs, manchmal weniger. In dieser Zeit genießen beide Seiten eine gewisse Flexibilität: Der Betrieb kann das Arbeitsverhältnis mit verkürzten Kündigungsfristen beenden. Als Arbeitnehmer/in bist du ebenfalls flexibler, was eine Kündigung betrifft. Wenn es besonders gut läuft, besteht allerdings die Möglichkeit, die Probezeit zu verkürzen.

Gesetzliche Wartezeit: Was sagt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt fest, dass dir der volle Jahresurlaub erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten zusteht. Vor Ablauf dieser Zeit erwirbst du deinen Urlaubsanspruch anteilig – pro Monat also ein Zwölftel des Gesamtjahresurlaubs. Bist du also in den ersten sechs Monaten deines Jobs, hast du noch nicht das komplette Kontingent.

Beispiel: anteiliger Urlaub in der Probezeit

Du hast 24 Urlaubstage im Jahr. Nach zwei Monaten im neuen Betrieb hast du anteilig zwei Zwölftel – also 4 Tage – erworben. Wenn du nun beispielsweise 8 Tage am Stück nehmen willst, kann die Geschäftsführung das aus betrieblichen oder rein urlaubsrechtlichen Gründen ablehnen, weil du erst 4 Tage erworben hast.

Darf man trotzdem schon in der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja, du darfst grundsätzlich auch schon in der Probezeit Urlaub nehmen. Allerdings steht dir dann nur der erworbene Anteil zu. Und selbst diesen Teil kann dein Betrieb ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. In der Praxis kommt es oft auf die Kulanz an: Manche Betriebe zeigen sich entgegenkommend, wenn du deinen Urlaub bereits vor Arbeitsbeginn geplant hattest oder aus einem besonderen Anlass frei brauchst.

Hinweis für ein gutes betriebliches Miteinander:

Gute Kommunikation ist hier das A und O. Sprich früh mit deinen Vorgesetzten, wenn du in der Probezeit frei bekommen möchtest. Erkläre, warum es wichtig ist (z. B. eine lange geplante Hochzeit, familiäre Verpflichtungen). Das erhöht deine Chancen, dass dein Antrag auf Urlaub trotzdem bewilligt wird.

Wie wird der Urlaub bezahlt?

Auch während deiner Probezeit ist Urlaub bezahlt, sofern er dir zusteht und genehmigt wurde. So sollst du dich erholen, ohne finanzielle Verluste zu haben. Allerdings kann der Betrieb in Extremfällen – wenn du beispielsweise mehr Urlaub nimmst, als du anteilig erworben hast – dich auf unbezahlte Tage verweisen. Das ist aber eher die Ausnahme. Meist wird geprüft, ob ein Kompromiss möglich ist.

Betriebliche Belange: Warum sich Betriebe zurückhalten können

Gerade in der Probezeit möchten viele Betriebe sehen, wie du dich im Alltag schlägst. Es kann also sein, dass sie Urlaubswünsche in dieser Phase ungern bewilligen oder nur anteilig zulassen. Insbesondere im Handwerk, wo saisonale Spitzen oder dringende Kundenaufträge auftreten können, ist deine Anwesenheit am Anfang wichtig. Wenn dein Job sehr zeitkritische Tätigkeiten umfasst, fällt eine schnelle Freistellung während der Probezeit häufig schwerer.

Beispiel: Bedarf des Betriebs

Du fängst in einer kleinen Malerfirma im August an und mitten im September kommt eine größere Baustelle rein. Wenn du hier deinen ersten Urlaub beantragst, könnte dein Betrieb argumentieren, dass erst eine Einarbeitung stattfinden sollte, bevor du wichtige Aufgaben allein übernehmen kannst – und dass ein längerer Urlaub deine Eingewöhnungsphase verzögert.

Teilzeit und andere Sonderfälle in der Probezeit

Ob du Teilzeit arbeitest oder während der Probezeit schon eine Elternzeit planst: Prinzipiell gelten dieselben Regeln. Du erwirbst deinen Urlaub anteilig, wobei die Wochenarbeitstage die Berechnung beeinflussen. Wenn du direkt Elternzeit antreten möchtest, kann der Betrieb den Urlaub für diese Zeit sogar anteilig kürzen. Das ist aber ein eigenes Thema, das über die allgemeine Probezeitfrage hinausgeht.

Tipps für ein besseres Miteinander im Betrieb

  • Frühzeitig ankündigen: Hast du schon vor Arbeitsantritt einen Urlaub gebucht, solltest du das bei Vertragsunterschrift erwähnen. Viele Betriebe zeigen sich verständnisvoll, wenn das klar war, bevor du angefangen hast.

  • Offen bleiben für Alternativen: Vielleicht bekommst du statt der gewünschten zehn Tage am Stück nur fünf. Dann könntest du den Rest zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, wenn die Wartezeit vorbei ist.

  • Dokumentation: Halte schriftlich fest, wie viele Urlaubstage du bereits erworben hast und was im Gespräch mit der Geschäftsführung vereinbart wurde.

Fazit

Urlaub in der Probezeit zu nehmen, ist oft möglich. Allerdings unterliegst du in den ersten sechs Monaten einer Wartezeit. In dieser Zeit kannst du deinen Jahresurlaub normalerweise noch nicht in vollem Umgang nutzen.

Trotzdem kannst du einzelne Urlaubstage beantragen und bekommst sie bei betrieblicher Kulanz oft bewilligt – vorausgesetzt, du hast schon ausreichende Ansprüche erworben. Sprich vor allem rechtzeitig mit Verantwortlichen in deinem Betrieb.

Wenn du gute Gründe hast (z. B. eine lange geplante Reise oder familiäre Ereignisse), ist die Chance hoch, dass sich eine faire Lösung findet. So kommst du erholt zurück und bleibst auch in der Probezeit motiviert und leistungsfähig.

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