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Ob du selbst kündigen willst oder eine Kündigung erhältst – das Thema Urlaub spielt dabei oft eine große Rolle. Immerhin willst du wissen, wie viele Urlaubstage dir noch zustehen, ob du sie nehmen kannst oder ob sie am Ende ausgezahlt werden. Im Folgenden findest du die wichtigsten Regelungen und Praxisbeispiele rund um das Thema Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung.
Wann hast du Anspruch auf vollen Jahresurlaub?
Mit Beginn eines neuen Kalenderjahres erwirbst du deinen vollen Urlaubsanspruch. Kündigst du bereits im ersten Halbjahr, hast du in vielen Fällen nur noch einen anteiligen Anspruch. In der zweiten Jahreshälfte darfst du hingegen meist den kompletten Jahresurlaub beanspruchen – sofern nichts anderes im Gesetz oder im Tarifvertrag steht.
Denn laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hast du ab dem 1. Juli eines Kalenderjahres in der Regel Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis in diesem Jahr mindestens sechs Monate Bestand hatte.
Wie viel Urlaub bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte?
Bist du zum Beispiel am 15. Juli noch beschäftigt und kündigst zum 31. August, darfst du oft den vollen Jahresurlaub nutzen. Voraussetzung ist, dass du die Wartezeit (sechs Monate Betriebszugehörigkeit im laufenden Jahr) erfüllt hast.
Hast du aber erst am 1. Mai begonnen und kündigst nun zum 31. August, greift diese Regel nicht unbedingt. Du könntest dann nur anteilig Anspruch haben.
Urlaub nach Kündigung ausbezahlen lassen – geht das?
Wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du noch nicht alle Urlaubstage genommen hast, besteht oft ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Das bedeutet, dass dir der Betrieb die restlichen Urlaubstage finanziell vergütet. Dies ist allerdings nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
Kann man sich Urlaub nach einer Kündigung ausbezahlen lassen?
Ja, sofern Urlaubstage noch offen sind und du sie vor dem Kündigungstermin nicht mehr nehmen kannst. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die freien Tage mit einer Geldleistung abgelten.
Kann oder muss ein Arbeitgeber bei Kündigung den Urlaub ausbezahlen?
Es ist gesetzlich sogar vorgeschrieben, dir den Urlaub auszubezahlen, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, den Urlaub zu nehmen. Es ist kein „Kann“, sondern viel eher ein „Muss“, sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist und Urlaub übrig bleibt.
Zu viel Urlaub genommen – was passiert?
Manchmal kommt es vor, dass du schon mehr Urlaub genommen hast, als du bis zum Kündigungszeitpunkt erworben hast. Wer zum Beispiel im ersten Halbjahr den kompletten Jahresurlaub verbraucht, aber im Mai oder Juni kündigt, kann nachträglich mit einem negativen Urlaubsanspruch dastehen.
Theoretisch könnte der Arbeitgeber versuchen, die überzähligen Tage vom letzten Gehalt abzuziehen oder es zu verrechnen. Praktisch werden solche Fälle aber oft einvernehmlich gelöst, weil gesetzliche und tarifliche Grundlagen den Rückgriff erschweren.
Übergesetzlicher Urlaub und einvernehmliche Kündigung
Viele Betriebe gewähren mehr Urlaubstage, als das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vorschreibt. Das nennt man übergesetzlichen Urlaub. Was passiert damit bei einer Kündigung? Das hängt oft von tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen ab. Ein Betrieb kann zum Beispiel regeln, dass übergesetzlicher Urlaub anteilig gekürzt werden kann oder nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vollständig zu gewähren ist.
Kommt es zu einer Einigung, etwa einem Aufhebungsvertrag, kannst du gemeinsam klären, wie restliche Urlaubstage abgegolten oder genommen werden. Im Normalfall ist es sinnvoll, diesen Punkt schriftlich festzuhalten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Kannst du im Urlaub kündigen?
Du darfst deine Kündigung jederzeit einreichen, sofern die arbeitsvertraglichen oder tariflichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Auch während deines Urlaubs kannst du die Kündigung abschicken oder einwerfen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung schriftlich und rechtswirksam beim Arbeitgeber eingeht. Schickst du sie per Post oder gibst sie einer Person, die sie im Betrieb abgibt, solltest du darauf achten, dass ein Zugangsnachweis vorhanden ist.
Kann genehmigter Urlaub bei Kündigung gestrichen werden?
Wenn bereits Urlaub bewilligt wurde und du kündigst oder eine Kündigung erhältst, kann der Betrieb nicht einfach den genehmigten Urlaub widerrufen, es sei denn, es gäbe einen extremen betrieblichen Notfall.
Normalerweise ist ein genehmigter Urlaub rechtlich bindend. Die Kündigung selbst ändert also nichts daran, dass du deine freien Tage antreten darfst. Lediglich wenn du noch nicht angetretenen Urlaub über den Kündigungszeitpunkt hinaus geplant hast, kann es sein, dass der Betrieb den Teil jenseits des letzten Arbeitstags nicht mehr gewährt oder ihn auszahlen muss.
Fazit
Was mit dem Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung passiert, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Wenn du in der zweiten Jahreshälfte kündigst, hast du meist Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub – andernfalls nur anteilig.
Hast du zu viel Urlaub genommen, kann das Probleme bereiten, aber oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden. Auch übergesetzliche Urlaubstage und einvernehmliche Aufhebungsverträge spielen eine Rolle.
Wichtig ist, dass beide Seiten offen kommunizieren und sich möglichst schriftlich einigen, wie du deine restlichen Urlaubstage nutzt oder bezahlt bekommst. So bleibt das Ausscheiden reibungslos, ohne Streit um freie Tage.
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