Was du in diesem Beitrag findest:
Urlaub ist für dich und deine Mitarbeiter/innen eine wichtige Zeit, um Kraft zu tanken und den Arbeitsalltag hinter dir zu lassen. Doch was passiert, wenn genau in dieser Zeit jemand krank wird? In diesem Beitrag klären wir, welche Rechte und Pflichten gelten und wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.
Krankheit während des Urlaubs: Anspruch auf Nachgewährung
Manchmal erkranken Mitarbeiter/innen im Urlaub und reichen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. In solchen Fällen gilt: Die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage müssen nicht als Urlaubstage angerechnet werden. Das bedeutet, dass ein/e Mitarbeiter/in Anspruch auf Nachgewährung dieser Tage hat.
Wichtig: Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen. Außerdem muss eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Ohne diese Nachweise kann der Anspruch auf Ersatzurlaub entfallen.
Rechtsgrundlage:
Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) wird die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet. Wichtig ist jedoch, dass die Krankheit durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird.
Warum Krankheitstage nicht als Urlaub gelten
Der Gesetzgeber sieht Urlaub als Erholungszeit vor. Eine Erkrankung beeinträchtigt diese Erholung und widerspricht somit dem Zweck des Urlaubs. Deshalb dürfen Krankheitstage nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
Rechtsgrundlage: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Zweck des Urlaubs eine echte Erholung sein soll und Krankheitstage daher nicht als Erholung gelten können (z. B. Urteil vom 20.01.2009, Az. C-350/06).
Beispiel aus der Praxis: Eine Mitarbeiterin nimmt zwei Wochen Urlaub. Nach einer Woche erkrankt sie und bleibt vier Tage krank. Diese vier Tage können nachträglich als Urlaubstage gutgeschrieben werden, sofern die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wurde.
Was du als Arbeitgeber/in beachten musst
Damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest du diese Punkte beachten:
Klare Regeln im Arbeitsvertrag: Stelle sicher, dass im Arbeitsvertrag festgehalten ist, wie und wann eine Krankmeldung zu erfolgen hat.
Nachweis fordern: Verlange immer eine ärztliche Bescheinigung.
Urlaubstage dokumentieren: Führe eine transparente Dokumentation der Urlaubstage und deren Nachgewährung.
Praktischer Tipp: Überlege, ein standardisiertes Verfahren für Krankmeldungen zu entwickeln, das Mitarbeite/innen bekannt ist. So vermeidest du Unsicherheiten.
Sonderfall: Krankheit vor dem Urlaubsbeginn
Was passiert, wenn ein/e Mitarbeiter/in kurz vor dem Urlaub erkrankt? Auch hier gilt: Der Urlaub wird nicht angetreten, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Urlaubstage bleiben erhalten und können später genommen werden.
Wichtig: Der/die Mitarbeiter/in muss dich unverzüglich informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Ohne diese Nachweise besteht kein Anspruch auf die Verschiebung des Urlaubs.
Kann ein Urlaub wegen Krankheit verschoben werden?
Ja, wenn Mitarbeiter/innen vor Antritt des Urlaubs krank werden, können sie ihren Urlaub verschieben. Wichtig ist dabei, die Kommunikation mit dir als Arbeitgeber/in: Eine frühe Mitteilung erleichtert die Planung und verhindert Probleme bei der Organisation von Ersatzkräften.
Rechtsgrundlage: Auch hier greift § 9 BUrlG. Die Urlaubstage bleiben erhalten, sofern die Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentiert ist.
Praktischer Hinweis: Dokumentiere die neue Urlaubsplanung schriftlich und lasse sie vom/von der Mitarbeiter/in gegenzeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Tipps für Handwerksunternehmer/innen
Offene Kommunikation: Schaffe ein Klima, in dem sich Mitarbeiter/innen ohne Angst krankmelden können.
Urlaubsplanung frühzeitig angehen: Plane Urlaubszeiten gemeinsam mit deinem Team, um Engpässe zu vermeiden.
Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten solltest du juristischen Rat einholen, um Fehler zu vermeiden.
Schulungen anbieten: Informiere deine Mitarbeiter/innen über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Urlaub und Krankheit.
Fazit
Im Urlaub krank zu werden, ist ärgerlich – sowohl für Mitarbeiter/innen als auch für dich als Arbeitgeber/in. Mit klaren Regeln, guter Planung und einer transparenten Kommunikation kannst du jedoch Konflikte vermeiden und deinen Betrieb reibungslos am Laufen halten. Informiere dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und stelle sicher, dass deine Mitarbeiter/innen sich im Krankheitsfall richtig verhalten.
Unser Tipp: Ziehe bei Bedarf eine/n Arbeitsrechtsexpert/in hinzu, um individuelle Fragestellungen zu klären und deinen Betrieb rechtssicher zu machen.
Mit anderen teilen
Abwesenheiten und Urlaube planen
✅ Komfortable Auftragsplanung ✅ Abwesenheiten erfassen ✅ Projekte planen
Das könnte dich auch interessieren
Abonniere unseren Digitalisierungs-Newsletter und bleib immer auf dem Laufenden.
Wir versenden im Monat maximal 1 bis 2 E-Mails.