Urlaub in der Elternzeit im Handwerk: Was du wissen musst

Urlaub in der Elternzeit im Handwerk: Was du wissen musst

Bjørn

22.01.2025

3 min

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Die Elternzeit ist auch für viele Handwerker/innen eine wichtige Phase, um sich voll und ganz der Familie zu widmen. Doch wie wirkt sich diese Auszeit auf den Urlaubsanspruch aus und welche Rechte und Pflichten gelten auf beiden Seiten – für die Geschäftsführung eines Handwerksbetriebs und für die Beschäftigten? Hier findest du Antworten auf zentrale Fragen.

Der rechtliche Rahmen und beiderseitige Ansprüche

Die gesetzliche Grundlage für Urlaub und Elternzeit liefern unter anderem das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, aber viele Fragen rund um den Urlaubsanspruch tauchen auf:

  • Kann Urlaub gekürzt werden?

  • Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung in der Elternzeit?

  • Wer darf nach der Elternzeit sofort Urlaub nehmen?

Wichtig ist eine transparente Kommunikation im Betrieb. Arbeitgeber/innen und Mitarbeiter/innen sollten offen über geplante Elternzeiten und ihre Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch sprechen, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Hat man Anspruch auf Urlaub in der Elternzeit?

Während der Elternzeit erwirbt ein/e Arbeitnehmer/in zwar grundsätzlich weiter Urlaubsansprüche, allerdings kann der Betrieb diese für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 BEEG). Das bedeutet, dass sich während der reinen Elternzeit die Anzahl der möglichen Urlaubstage pro Monat entsprechend verringert.

Ein eigenständiger "Elternzeit-Urlaub" existiert nicht, denn die Elternzeit selbst ist eine unbezahlte Freistellung, die losgelöst vom Erholungsurlaub betrachtet wird.

Beispiel: Malerin in Elternzeit

Eine Malerin im Handwerksbetrieb nimmt ein volles Kalenderjahr Elternzeit. Ihr Chef kann den gesetzlichen Jahresurlaub um dieses Jahr anteilig kürzen. Hat sie normalerweise 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr, kann der Urlaub um 20 Tage reduziert werden, wenn die Elternzeit ein komplettes Kalenderjahr umfasst.

Hat man Anspruch auf Urlaub nach der Elternzeit?

Nach der Elternzeit kehren Beschäftigte regulär ins Arbeitsverhältnis zurück. Während der Elternzeit angesammelter und nicht gekürzter Resturlaub bleibt erhalten. Sobald die Elternzeit endet, kann dieser Resturlaub genommen werden.

Ein Anspruch, direkt am ersten Tag nach der Elternzeit Urlaub zu bekommen, besteht jedoch nicht automatisch. Wie immer gilt: Urlaub muss beantragt und vom Betrieb genehmigt werden, wobei betriebliche Belange zu berücksichtigen sind.

Beispiel: Schreiner möchte Urlaub

Ein Schreiner hat vor der Elternzeit noch 10 Tage Resturlaub. Die Elternzeit endet im Juli. Der/die Beschäftigte kann dann ab August beantragen, diesen Urlaub zu nehmen. Der Betrieb muss prüfen, ob der Zeitraum passt, hat aber keinen Grund, den berechtigten Resturlaub grundsätzlich zu verweigern.

Was passiert mit Urlaub bei Kündigung in Elternzeit?

Endet das Arbeitsverhältnis während oder unmittelbar nach der Elternzeit, müssen nicht genommene Urlaubstage vom Arbeitgeber abgegolten werden. Die Kürzungsmöglichkeit gilt natürlich auch hier: Hat der Betrieb vorab rechtzeitig die Kürzung erklärt, fällt der Abgeltungsanspruch geringer aus. Liegt keine Kürzungserklärung vor, kann der/die Mitarbeiter/in den vollen Urlaubsanspruch geltend machen.

Wichtig: Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz in der Elternzeit. Von Ausnahmen abgesehen ist eine Kündigung in der Elternzeit durch den Betrieb deshalb nur schwer durchsetzbar.

Beispiel: Der Gehilfe kündigt

Ein Bäckergehilfe kündigt zum Ende der Elternzeit. Hatte der Arbeitgeber nicht schriftlich die Kürzung des Urlaubs für die Zeit der Elternzeit mitgeteilt, behält der Mitarbeiter den vollen Urlaubsanspruch, den er sich nun auszahlen lassen kann, da keine Zeit mehr zum Nehmen der Urlaubstage bleibt.

Kann ich mir während der Elternzeit Urlaub auszahlen lassen?

Grundsätzlich ist Urlaub zur Erholung bestimmt und soll nicht einfach ausbezahlt werden. Eine Urlaubsabgeltung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Während laufender Elternzeit kann man sich Urlaub nicht einfach auszahlen lassen. Erst wenn die Anstellung endet, gibt es die Möglichkeit, nicht genommenen Urlaub finanziell abzugelten.

Fazit

Urlaub in der Elternzeit ist für Handwerksbetriebe wie auch für Mitarbeiter/innen ein Thema. Während der Elternzeit kann der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden. Wichtig ist, dass du als Chef/in rechtzeitig und schriftlich mitteilst, wie du den Urlaub anpasst.

Auf Seiten der Beschäftigten sollte man sich bewusst sein, dass nicht automatisch volle Urlaubsansprüche bestehen, wenn über viele Monate keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Die klare Kommunikation über Kürzungen, Resturlaub und Abgeltung bei Kündigung sorgt für faire Verhältnisse und vermeidet Missverständnisse. Wer sich frühzeitig informiert, schafft ein stressfreies Miteinander – gerade wenn Familienzuwachs ansteht und die Elternzeit für Erholung und Konzentration aufs Privatleben genutzt werden soll.

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