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Auch in einer handwerklichen Ausbildung hast du Anspruch auf Erholungsurlaub. Das unterscheidet sich nicht grundsätzlich von einer Festanstellung in einem Betrieb. Weil du noch lernst und möglicherweise minderjährig bist, greifen allerdings bestimmte Sonderbestimmungen.
Im Folgenden erfährst du, welche Regeln für dich gelten, wie du deinen Urlaub am besten planst und weshalb eine offene Kommunikation mit deinem Betrieb so wichtig ist.
Gesetzliche Grundlagen und Unterschiede zur regulären Anstellung
Die Grundlage für deinen Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es legt fest, dass allen Beschäftigten mindestens vier Wochen Erholungsurlaub pro Jahr zustehen. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das normalerweise 20 Arbeitstage. Als Azubi im Handwerk bekommst du diesen Grundanspruch auch dann, wenn du noch im ersten Lehrjahr bist.
Beispiel: das erste Lehrjahr im Metallbau
Du bist im ersten Lehrjahr als Metallbauer/in. Dein Betrieb beschäftigt dich an fünf Tagen pro Woche. Also hast du mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr – und bekommst während dieser Zeit auch deine Ausbildungsvergütung weitergezahlt.
Urlaubstage je nach Alter – das Jugendarbeitsschutzgesetz
Bist du noch unter 18 Jahren, kann dir das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) einen höheren Urlaubsanspruch verschaffen. Es sieht bei einer Sechs-Tage-Woche folgende Urlaubstage vor:
Unter 16 Jahren: 30 Werktage
Unter 17 Jahren: 27 Werktage
Unter 18 Jahren: 25 Werktage
In den meisten Handwerksbetrieben wird jedoch an fünf Tagen gearbeitet, sodass dein Betrieb die Werte etwas herunterrechnet. Zudem gilt ein möglicher Tarifvertrag und kann für noch mehr Erholung sorgen.
Beispiel: minderjährig im ersten Lehrjahr
Du bist 16 und arbeitest in einer Malerfirma von Montag bis Freitag. Gesetzlich wären 27 Werktage Urlaub bei einer Sechs-Tage-Woche vorgesehen. Der Betrieb rechnet das auf fünf Tage runter. So kommst du auf rund 23 Tage. Im zweiten Lehrjahr, wenn du 17 wirst, kann sich dein Anspruch noch mal anpassen.
Wie sieht es mit der Bezahlung im Urlaub aus?
Dein Urlaub ist grundsätzlich bezahlt. Das heißt, du erhältst auch während deiner freien Tage deine übliche Ausbildungsvergütung. So kannst du dich erholen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.
Beispiel: Fortzahlung im Urlaub
Eine Auszubildende im Kfz-Gewerbe verdient 800 Euro pro Monat. Nimmt sie im Juli eine Woche Urlaub, zahlt der Betrieb weiterhin 800 Euro aus. Sie muss sich keine Sorgen machen, dass sie am Monatsende weniger Geld bekommt.
Darf ich in der Probezeit frei nehmen?
In den ersten Monaten deiner Ausbildung läuft oft eine Probezeit. Theoretisch darfst du auch während dieser Zeit Urlaub beantragen. Allerdings erhältst du den vollen Jahresanspruch erst nach sechs Monaten Wartezeit laut BUrlG. Vorher baust du deinen Urlaub anteilig pro Monat auf. Ob dein Betrieb dir bereits in den ersten Wochen Urlaub gibt, hängt also stark von betrieblichen Belangen oder Kulanz ab.
Beispiel: frühzeitiger Urlaub in der Ausbildung
Du startest im August als Elektroniker. Schon im September möchtest du eine Woche frei haben. Dein Betrieb kann sagen, dass dass schwierig ist, da du bisher nur einen Anteil deines Urlaubs erworben hast und dich in der Einarbeitung befindest. Vielleicht sind ein, zwei Tage Kulanz drin, aber nicht unbedingt die ganze Woche.
Wann kann ich Urlaub nehmen?
Obwohl du ein Recht auf Urlaub hast, musst du deinen Wunsch frühzeitig anmelden. Viele Handwerksbetriebe haben saisonale Hochphasen oder wichtige Baustellen. Eine rechtzeitige Absprache hilft, mögliche Engpässe zu vermeiden. Versuch also, früh darüber zu sprechen, sobald du weißt, wann du frei brauchst.
Beispiel (Hauptsaison im Sommer):
Du arbeitest in einer SHK-Firma und im August sind viele Kunden im Urlaub – das kann für den Betrieb ein Randgeschäft sein oder auch Hochsaison (z. B. Sanitärmodernisierungen). Kläre mit deinem Betrieb, ob dein Wunschtermin realistisch ist, oder ob du besser nach einer ruhigen Phase fragst.
Kann ich an Berufsschultagen frei machen?
Solange du Berufsschule hast, gilt eine Anwesenheitspflicht: Die Schule ist ein verpflichtender Teil deiner Ausbildung. Urlaub an einem Schultag ist also nur in Ausnahmefällen möglich, wenn du das mit Betrieb und Schule abstimmst. Für einen wichtigen Arzttermin oder einen einmaligen Anlass kann das manchmal klappen, aber eine gewöhnliche Urlaubswoche, die mitten in der Schulzeit liegt, ist meist nicht drin.
Rein schulische Ausbildungen: Was gilt?
In manchen Berufen findet die Lehre ausschließlich in einer Schule statt, ohne dass du ein betriebliches Arbeitsverhältnis eingehst. In diesem Fall greift das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) meist nicht direkt, da du kein normales Arbeitsverhältnis hast. Stattdessen orientierst du dich an den Ferien- und freien Tagen deiner Schule oder des Bildungsträgers.
Beispiel: Urlaub als Ergotherapeut/in
Du machst eine schulische Ausbildung. Dort gilt der Schulkalender, in dem die Ferien deine Urlaubszeit sind. Einen separaten Urlaubsantrag für zwischendurch stellst du normalerweise nicht, da es keine betriebliche Planung gibt.
Fazit
Auch während der Ausbildung hast du normalerweise regulär die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. In einer handwerklichen Ausbildung hast du einen festen Urlaubsanspruch, je nach Alter und Wochenarbeitstagen oft sogar mehr, wenn du noch minderjährig bist.
Achtet gemeinsam – als Auszubildende/r und als Betrieb – darauf, Urlaubsanträge früh zu besprechen, damit Auftragslagen und persönliche Bedürfnisse zusammenpassen.
Ob Probezeit, Berufsschultage oder reine Schulausbildung: Mit klaren Absprachen und einem Blick in deinen Ausbildungsvertrag findest du die Lösung, die dir und deinem Betrieb am besten gerecht wird.
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