Was du in diesem Beitrag findest:
Alleinerziehende im Handwerk stehen vor besonderen Herausforderungen: Du organisierst Beruf und Familie oft allein und musst dabei viele Aufgaben unter einen Hut bekommen. Urlaub ist dabei nicht nur eine Pause zur Erholung, sondern oft auch eine dringend benötigte Zeit, um die Betreuung deiner Kinder sicherzustellen.
Doch welche Rechte hast du als alleinerziehende Person, wenn es um Urlaub geht? Gibt es beispielsweise einen Vorrang für dich in den Ferien?
Im Folgenden bekommst du einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen, Regelungen und praktische Tipps, die dir und deinem Betrieb helfen, familienfreundliche Lösungen zu finden.
Haben Alleinerziehende Anspruch auf mehr Urlaub?
Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, weil du alleinerziehend bist. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt, dass allen Arbeitnehmer/innen der gleiche Mindesturlaub zusteht. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind das 24 Werktage, bei einer Fünf-Tage-Woche in der Regel 20 Arbeitstage pro Jahr.
Gibt es Ausnahmen?
Manche Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge sehen mehr Urlaubstage für Eltern vor. Es lohnt sich, deinen Arbeitsvertrag, betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge zu prüfen. Wenn hier nichts geregelt ist, kannst du trotzdem mit deinem Arbeitgeber sprechen. Auch flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Lösungen oder andere Vereinbarungen können helfen, deinen Alltag zu erleichtern.
Haben Alleinerziehende Vorrang bei der Urlaubsplanung?
Ob du als Alleinerziehende/r einen Vorrang bei der Urlaubsplanung hast, hängt von deinem Betrieb und der jeweiligen Situation ab. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG sind Arbeitgeber verpflichtet, die Urlaubswünsche von Mitarbeiter/innen zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Für dich kann das bedeuten:
Wenn du Urlaub in den Schulferien brauchst, weil es keine alternative Kinderbetreuung gibt, kann das ein wichtiger Grund sein.
Der Arbeitgeber sollte diese familiären Umstände berücksichtigen, solange das betrieblich machbar ist.
Beispiel: Familienfreundlicher Betrieb
Du beantragst Sommerurlaub, weil deine Kinderbetreuung nur in den Ferien sichergestellt ist. Ein kinderloser Kollege möchte denselben Zeitraum, aber ist flexibler. Der Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, deinen Urlaub vorrangig zu gewähren.
Haben Alleinerziehende Anspruch auf Urlaub in den Schulferien?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Ferienurlaub gibt es auch im Handwerk nicht – weder für Alleinerziehende noch für andere Eltern. Aber familiäre Gründe wie die Betreuung deiner Kinder in den Ferien sind bedeutende Aspekte bei der Urlaubsplanung.
Dein Arbeitgeber kann deinen Wunsch ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Doch wenn deine Kinder sonst keine Betreuung hätten, ist dies ein starker Grund, deine Urlaubsanfrage zu unterstützen.
Unser Tipp:
Beantrage deinen Urlaub so früh wie möglich. Eine frühzeitige Kommunikation zeigt Rücksicht und erhöht deine Chancen, dass der Arbeitgeber dir die Ferienzeit zuspricht.
Praktische Tipps für Alleinerziehende zur Urlaubsplanung
Frühzeitig planen:
Reiche deinen Urlaubsantrag so früh wie möglich ein, vor allem wenn du auf Ferienzeiten angewiesen bist.
Offen kommunizieren:
Sprich offen mit deinem Arbeitgeber über deine familiäre Situation. Erkläre, warum bestimmte Zeiträume besonders wichtig sind.
Alternative Lösungen vorschlagen:
Wenn kein Urlaub in der Ferienzeit möglich ist, könnte eine flexible Arbeitszeitregelung, Homeoffice oder kurzfristige Freistellung eine Hilfe sein.
Sonderurlaub nutzen:
In akuten Situationen, etwa wenn ein Kind krank wird, kannst du nach § 616 BGB Sonderurlaub beantragen. Prüfe auch tarifliche oder betriebliche Regelungen dazu.
Externe Unterstützungsangebote prüfen:
Informiere dich über Ferienprogramme von Gemeinden, Handwerkskammern oder Jugendämtern. Solche Angebote können Betreuungsengpässe überbrücken.
Fazit: Urlaub für Alleinerziehende – Rechte und Möglichkeiten
Zusätzlicher Urlaub: Gesetzlich nicht festgeschrieben, aber Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen können dir mehr freie Tage gewähren.
Vorrang bei der Urlaubsplanung: Kein automatischer Anspruch, aber familiäre Gründe (z. B. fehlende Kinderbetreuung) werden in vielen Betrieben im Handwerk berücksichtigt.
Urlaub in den Ferien: Kein garantierter Anspruch, aber die besonderen Umstände von Alleinerziehenden haben Gewicht.
Je früher du deine Wünsche anmeldest und je offener du kommunizierst, desto besser stehen deine Chancen auf passende Urlaubszeiten. Arbeitgeber im Handwerk sollten diese besonderen Herausforderungen anerkennen und familienfreundliche Strukturen fördern, um ein gutes Betriebsklima zu schaffen. Alleinerziehende profitieren so von mehr Planungssicherheit, während der Betrieb von zufriedenen, motivierten Mitarbeiter/innen profitiert.
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