Bjørn

14.01.2025

2 min

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Für einen Sonderurlaub für die eigene Hochzeit gibt es zwar keine gesetzlich garantierenden Regeln, doch viele Handwerksbetriebe entscheiden sich bewusst dafür, ihren Mitarbeiter/innen an diesem besonderen Tag eine bezahlte Freistellung zu gewähren.

Ob nun ein Tag oder zwei – als Geschäftsführung zeigst du damit Wertschätzung und sorgst für ein gutes Betriebsklima. Im Folgenden findest du wesentliche Aspekte, die dir helfen, dieses Thema in deinem Betrieb fair und transparent umzusetzen.

Keine gesetzliche Pflicht, aber häufige Praxis

Weder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) noch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legen fest, dass Arbeitnehmer/innen automatisch Sonderurlaub bei ihrer Heirat bekommen. Trotzdem ist die Hochzeit in vielen Betrieben ein Anlass, einen zusätzlichen freien Tag zu gewähren.

Häufig findet sich dazu eine Klausel in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Ist dein Betrieb tarifgebunden oder verfügt über schriftliche Regelungen, solltest du prüfen, ob soetwas dort ausdrücklich genannt ist.

Übliche betriebliche Lösungen

Kulanz oder Betriebsvereinbarung: Manche Handwerksbetriebe geben einen oder zwei Tage frei, sobald Beschäftigte die standesamtliche oder kirchliche Trauung nachweisen. Andere beschränken sich auf einen einmaligen Sonderurlaub im Kalenderjahr.

Kein rechtlicher Zwang: Wenn nichts vereinbart ist, kannst du als Chef/in frei entscheiden, ob du den Hochzeitstag als Sonderurlaub oder als Teil des regulären Erholungsurlaubs anerkennst.

Alternativen: Manche Betriebe bieten einen unbezahlten Tag an, falls kein tariflicher oder vertraglicher Sonderurlaub vorgesehen ist.

Auswirkungen für deinen Betrieb

Wenn mehrere Mitarbeiter/innen relativ kurz hintereinander heiraten, kann das die Personalplanung belasten, besonders in Spitzenzeiten wie im Sommer oder bei wichtigen Aufträgen. Eine klare, frühzeitige Absprache beugt Engpässen vor. Durch eine interne Richtlinie oder Kommunikation an das Team wird vermieden, dass Neiddebatten aufkommen.

Beispiel: Gut geplante Hochzeit

Ein Malerbetrieb hat festgelegt, dass pro Hochzeit ein Tag Sonderurlaub gewährt wird. Die Braut bzw. der Bräutigam meldet dies mindestens vier Wochen vorher an. So stellt das Unternehmen sicher, dass Aufträge nicht ins Stocken geraten.

Tipps für eine faire Regelung

  • Betriebsinterne Richtlinie: Ob ein oder zwei Tage – definiere transparent, welchen Anspruch es gibt.

  • Dokumentation: Notiere bewilligte Hochzeitstage in der Personalakte und verlange ggf. eine Kopie der Einladung oder Heiratsurkunde.

  • Kommunikation: Informiere frühzeitig das Team, damit klar ist, dass dieser Tag als Sonderurlaub gilt und alle verstehen, wieso.

Fazit: Hochzeit als Anlass für Sonderurlaub

Ob und wie viel Sonderurlaub du als Handwerksbetrieb für die Hochzeit vergibst, liegt in deinem Ermessen. Einen gesetzlichen Zwang gibt es nicht, doch etliche Firmen sehen darin eine sinnvolle Investition in Mitarbeiterbindung und ein positives Betriebsklima. Prüfe am besten Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen. Eine faire, einheitliche Regelung stellt sicher, dass Hochzeiten ohne Stress und Zeitdruck gefeiert werden können – zur Zufriedenheit beider Seiten.

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