Wo beginnt die Arbeitszeit und wo endet sie im Handwerk? - Und andere wichtige Fragen.

Wo beginnt die Arbeitszeit und wo endet sie im Handwerk? - Und andere wichtige Fragen.

Bjørn

04.03.2025

11 min

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Was zählt zur Arbeitszeit im Handwerk und was nicht? Das spielt eine große Rolle - aus rechtlichen Gründen, im Zusammenhang mit der Bezahlung und auch im Hinblick auf die betriebliche Einsatzplanung. Unklare Regelungen können zu Missverständnissen führen – etwa bei den Fragen danach, ob die Fahrzeit zur Baustelle, die Rüstzeit oder die Materialbeschaffung eigentlich zur Arbeitszeit zählen. Deshalb beantworten wir die häufigsten davon und klären, was wirklich als Arbeitszeit zählt.

Wo beginnt die Arbeitszeit und wo endet sie im Handwerk?

Nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt als Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit - ohne Pausen. Doch womit genau die Arbeit beginnt oder endet, ist im betrieblichen Alltag nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Grundsätzlich startet die Arbeitszeit, sobald Beschäftigte eine Tätigkeit im Auftrag des Arbeitgebers aufnehmen. Im Handwerk kann das unterschiedlich definiert sein:

  • Arbeitsbeginn im Betrieb: In vielen Fällen treffen sich Handwerker/innen zuerst im Betrieb oder in der Werkstatt. Hier beginnt die Arbeitszeit mit dem vereinbarten Arbeitsbeginn - z. B. wenn Mitarbeiter/innen um 7:00 Uhr im Betrieb anwesend sein müssen. Ab diesem Moment zählen alle ausgeführten Tätigkeiten zur Arbeitszeit. Vom Beladen des Transporters bis zur Fahrt auf die Baustelle.

  • Arbeitsbeginn auf der Baustelle oder beim Kunden: Manche Betriebe vereinbaren, dass direkt auf der Baustelle oder beim Kunden gestartet wird. Ist die Fahrt dorthin bereits Arbeitszeit? Nach aktueller Rechtslage gilt: Wenn Arbeitnehmer/innen keinen festen Arbeitsort haben, zählt die Fahrt zum ersten Einsatzort als Arbeitszeit. Die vergütungsrelevante Arbeitszeit von Monteur/innen beginnt also schon mit Antritt der Fahrt zum Kunden. Auch die Baubesprechung vor dem offiziellen Start auf der Baustelle zählt zur Arbeitszeit.

  • Arbeitsende im Handwerk: Die Arbeitszeit endet, wenn die letzten Tätigkeiten des Tages erledigt sind. Im Betrieb bedeutet das z. B.

Auf der Baustelle oder beim Kunden endet die Arbeitszeit, sobald alle Arbeitsaufträge erfüllt und notwendige Abschlusstätigkeiten beendet sind. Dazu zählt z. B. die Baustelle grob zu säubern und das Werkzeug einzuladen. Wichtig: Müssen Mitarbeiter/innen anschließend noch zurück zum Betrieb fahren, kann auch diese Rückfahrt zum Betrieb Teil der Arbeitszeit sein – je nachdem, wo der offizielle Arbeitsort liegt und was vereinbart wurde.

Besondere Regelungen im Baugewerbe

Im Bauhandwerk und Baugewerbe kann es spezielle Vereinbarungen für Fahrten zu entfernten Baustellen geben. Tarifverträge sehen oft Pauschalen oder Wegezeitentschädigungen vor. Beispielsweise wird die lange Anreise zu einer weit entfernten Baustelle nicht immer als reguläre Arbeitszeit vergütet, stattdessen erhalten Arbeitnehmer/innen im Bau eine Entschädigung – einen zusätzlichen Geldbetrag je nach Entfernung.

Unabhängig von diesen Regeln gilt das alles als Arbeitszeit. Allerdings können Betriebe die Bezahlung bestimmter Arbeitsphasen individuell bestimmen. Für Handwerksbetriebe außerhalb des klassischen Bauhauptgewerbes gilt folgende Empfehlung: im Arbeitsvertrag klar festlegen, ab wann die Uhr für die Arbeitszeit tickt und wie Fahrten gehandhabt werden. So lassen sich Missverständnisse vermeiden.

Fahrzeit: Arbeitszeit oder nicht?

Ist die Fahrzeit für Handwerker/innen gleich Arbeitszeit? Die Antwort hängt davon ab, welche Fahrt gemeint ist:

  • Fahrt zur Arbeitsstelle (Arbeitsweg): Die tägliche Fahrt von zu Hause zum üblichen Arbeitsort wie der Firma oder der Werkstatt gilt rechtlich als privater Arbeitsweg und nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Normalerweise müssen Mitarbeiter/innen auf eigene Rechnung und Zeit zur ersten Arbeitsstelle gelangen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Das ändert sich, wenn kein fester Arbeitsort existiert: Fahren Mitarbeiter/innen ohne vorherigen Stopp im Betrieb direkt zur Baustelle oder zum Kunden, wird diese Wegezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit angesehen.

  • Fahrt während der Arbeitszeit (Dienstfahrten): Alle Fahrten im Laufe des Arbeitstages und im Auftrag des Betriebs zählen voll zur Arbeitszeit. Das umfasst z. B. die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle, zwischen zwei Kunden oder zum Baustoffhändler sowie die Rückfahrt zum Betrieb am Feierabend, wenn es zum Job gehört. Solche Fahrzeiten müssen Betriebe vergüten – in der Regel ganz normal wie Arbeitsstunden.

Fahrzeit im Arbeitsvertrag – was sollte geregelt sein?

Wir empfehlen Betrieben, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten, wie mit Fahrzeiten umgegangen wird. In einigen Handwerksbetrieben gilt: Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen am ersten Einsatzort. Und sie endet mit Verlassen des letzten Einsatzortes. Andere Firmen vergüten auch die Wegezeit vom Wohnort. Das kommt oft dann infrage, wenn Mitarbeiter/innen einen Firmenwagen nutzen und direkt von zu Hause starten. Das früh zu klären, verhindert spätere Streitigkeiten. Wichtig ist auch hier, etwaige Tarifverträge zu beachten: Diese können besondere Absprachen vorsehen, etwa Zuschläge oder Pauschalen für Fahrzeiten. Solche Regeln sind z. B. im Bauhauptgewerbe üblich.

Entlohnung von Fahrzeiten – was gilt rechtlich?

Grundsätzlich muss jede als Arbeitszeit anzusehende Fahrzeit auch bezahlt werden. In Deutschland besteht die Pflicht, jede geleistete Arbeitsstunde mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Das schließt Fahrtzeiten ein, wenn sie zur Arbeit gehören. Praktisch zahlen viele Betriebe ihren normalen Stundenlohn für Fahrzeiten im Laufe des Tages. Einige unterscheiden nicht zwischen Fahr- und Arbeitszeit, andere führen getrennte Zeiterfassungsposten - z. B. „Fahrzeit“ und „Montagezeit“.

Entscheidend ist: Für Handwerker/innen darf keine unbezahlte Arbeitsstunde entstehen, nur weil sie hinterm Steuer sitzen, um zum Kunden zu kommen. Falls Fahrten außerhalb der regulären Arbeitszeit anfallen, sollten Firmen Lösungen finden, z. B. Zeitausgleich, besondere Zuschläge oder die erwähnten Pauschalen im Baugewerbe. So fühlen sich Beschäftigte fair behandelt und der Betrieb bleibt rechtskonform.

Was ist Rüstzeit und wann zählt sie zur Arbeitszeit?

In der Rüstzeit bereiten Mitarbeiter/innen Arbeitsmittel und Arbeitsorte entweder vor oder bringen sie nach getaner Arbeit wieder in Ordnung. Im Handwerk fallen Rüstzeiten an vielen Stellen an.

Muss Rüstzeit bezahlt werden?

Ja, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen Betriebe für die Rüstzeit einen Lohn zahlen. Das Bundesarbeitsgericht hat zum Beispiel entschieden, dass sogar das Umziehen in vorgeschriebene Arbeitskleidung im Betrieb Arbeitszeit darstellt, wenn das Tragen spezieller Kleidung vorgeschrieben ist.

Übertragen aufs Handwerk heißt das: Wenn Monteur/innen erst im Betrieb ihre Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung oder Schutzausrüstung anlegen sollen, zählt diese Zeit bereits zur Arbeit. Ebenso ist das Hochfahren von Computern oder das Einrichten einer Baustelle vor Ort Arbeitszeit, die bezahlt werden muss.

In vielen Tarifverträgen ist Rüstzeit nicht extra ausgewiesen, weil sie als Bestandteil der normalen Arbeitszeit angesehen wird. Allerdings gibt es Fälle, in denen Firmen Rüstzeiten gesondert erfassen – etwa, um Kunden transparenter abzurechnen, dass z. B. 15 Minuten für die Vorbereitung angefallen sind.

Für Handwerksbetriebe ist es wichtig, Rüstzeiten im Auge zu behalten. Einerseits, um die Arbeitszeit der Beschäftigten korrekt zu erfassen und zu vergüten. Andererseits liefern aufgezeichnete Rüstzeiten auch Hinweise für die Einsatzplanung: Wenn die Vorbereitung jeden Morgen sehr lange dauert, kann man überlegen, ob Organisation oder Ausstattung verbessert werden können. Eine Möglichkeit wäre dann. Fahrzeuge abends zu beladen, um morgens Zeit zu sparen.

Beispiele für Rüstzeiten sind also zusammengefasst:

  • morgens die Werkzeuge und Maschinen zusammenstellen

  • Maschinen und Werkzeuge ins Fahrzeug laden

  • die Schutzausrüstung anlegen

  • Maschinen am Einsatzort einrichten

  • Maschinen nach erledigter Arbeit wieder abbauen

  • Materialreste entsorgen

  • das Firmenfahrzeug entladen

Aus rechtlicher Sicht gilt Rüstzeit als Arbeitszeit, da Mitarbeiter/innen in dieser Zeit eine vom Arbeitgeber geforderte Tätigkeit ausüben. Das Arbeitszeitgesetz macht hier keinen Unterschied, ob Mitarbeiter/innen produktiv am Kundenprojekt arbeiten oder etwas vorbereiten. Beides ist Teil der vertraglich geschuldeten Arbeit.

Gilt Materialbeschaffung im Handwerk als Arbeitszeit?

Wie verhält es sich im Handwerk mit der Materialbeschaffung - was ist mit Werkzeug, Ersatzteilen und Materialien? Zählt das Besorgen von Materialien zur Arbeitszeit? Grundsätzlich ja: Wenn Mitarbeiter/innen im Rahmen ihrer Arbeit Material einkaufen oder abholen, ist das eine Arbeitsaufgabe. Die darauf verwendete Zeit zählt also als Arbeitszeit.

Unterschiede zwischen selbstständigem Einkauf und betrieblicher Organisation

Einige Betriebe organisieren die Materialversorgung zentral, z. B. durch Lagerist/innen oder die frühzeitige Bereitstellung aller benötigten Teile, sodass Monteur/innen auf der Baustelle alles zur Hand haben. In solchen Situationen fällt für Monteur/innen keine zusätzliche Einkaufszeit an. Sie können durchgehend am Projekt arbeiten.

Muss jemand aber eigenständig fehlendes Material besorgen, wird die eigentliche Arbeit unterbrochen. Diese eigenständige Beschaffung ist Teil der Arbeitsleistung. Aus Unternehmersicht ist es natürlich besser, wenn Materialengpässe gar nicht erst entstehen. Doch wenn sie auftreten, sollte man fair bleiben: Die Zeit, die Mitarbeiter/innen für den Weg zum Händler und zurück sowie die Beschaffung benötigen, arbeiten sie letztlich fürs Projekt und den Kunden – somit ist es Arbeitszeit.

Rechtliche Grundlagen und Praxisbeispiele

Arbeitsrechtlich sind Materialfahrten oder Einkäufe im Auftrag des Arbeitgebers Arbeitszeit. Die Vergütung erfolgt normalerweise zum üblichen Lohn, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes steht. In der Praxis werden solche Zeiten oft einfach auf dem Stundenzettel notiert. Teils unter “Arbeitszeit” generell, teils getrennt als “Wegezeit” oder “Besorgung”.

Wichtig ist eine transparente Kommunikationtion

Mitarbeiter/innen sollten wissen, dass sie solche Beschaffungszeiten aufschreiben dürfen und sollen. Arbeitgeber wiederum sollten diese Zeiten akzeptieren. Für Kunden ist es allerdings nicht immer klar, warum ein Auftrag länger dauert – hier hilft Offenheit: Etwa der Hinweis, dass 30 Minuten benötigt wurden, um ein Spezialteil zu organisieren.

Intern im Betrieb lässt sich darüber hinaus analysieren, ob wiederholt viel Zeit für die Materialbeschaffung draufgeht. Gegebenenfalls kann man daraus lernen: Vielleicht muss ein Betrieb Lagerbestände erhöhen. Oder Mitarbeiter/innen müssen häufig benötigte Teile vorab mitnehmen.

Zusammengefasst: Das Besorgen von Material ist arbeitstechnisch gesehen kein „Freizeitvergnügen“, sondern Teil der Arbeit und zählt somit zur Arbeitszeit.

Detaillierte digitale Zeiterfassung im Handwerk

Üblich war lange Zeit die manuelle Stundenerfassung mit Stundenzetteln oder Stechuhren. Heute stehen Handwerksbetrieben moderne Lösungen zur Verfügung, um Arbeitszeiten digital und genau zu erfassen. Eine zeitgemäße Software wie Craftboxx ermöglicht es Handwerker/innen, ihre Arbeitszeit tatsachengetreu abzubilden – inklusive aller Besonderheiten wie Pausen- oder Fahrtzeiten.

Was sind die wichtigsten Funktionen und Vorteile einer solchen Lösung?

Zeiterfassung per App

Mit einer mobilen App können Mitarbeiter/innen direkt vor Ort ihre Arbeitszeit starten und stoppen. Ein Knopfdruck genügt und die Zeit läuft. Beginnt eine Pause, lässt sich diese einfach über einen Pause-Button vermerken, sodass Ruhezeiten korrekt erfasst werden. Nach der Pause wird die Arbeitszeit fortgeführt.

Am Tagesende oder beim Wechsel zur nächsten Aufgabe wird die Zeiterfassung gestoppt. Eine solche Start-Stopp-Funktion per Smartphone macht es sehr einfach, die tatsächlich geleisteten Zeiten minutengenau festzuhalten.

Aktivitäten genau unterscheiden

Gute Zeiterfassungs-Apps erlauben dir, deine Arbeitszeit allgemein oder für einzelne Aufgaben zu erfassen. So können Handwerker/innen z. B. angeben, ob es sich gerade um produktive Arbeitszeit, Fahrtzeit oder eine Pause handelt. Auch spezielle Kategorien wie Rüstzeit oder Werkstattarbeit können angelegt werden, je nach Bedarf des Betriebs.

Diese klare Aufschlüsselung der Aktivitäten ist im Handwerk besonders wertvoll, weil sie den vielseitigen Arbeitsalltag abbildet. Und Mitarbeiter/innen müssen ihre Arbeitszeiten nicht mehr händisch notieren, sondern wählen einfach die passende Aktivität in der App. Der Rest läuft per digitaler Zeiterfassung mit. Am Ende entstehen korrekte detaillierte digitale Stundenzettel.

Stundenzettel im Planer prüfen und bearbeiten

Eine digitale Zeiterfassung ist nicht nur für die Mitarbeiter/innen vor Ort praktisch, sondern auch für die Planung im Büro. Im Planer von Craftboxx laufen alle erfassten Zeiten zusammen. Büroverantwortliche können dort die Stundenzettel digital einsehen.

Sollte mal etwas nicht stimmen, können Korrekturen vorgenommen werden. Vielleicht hat z. B. jemand vergessen, die Pause einzutragen, oder die App wurde versehentlich zu spät gestoppt. Im Büro können Mitarbeiter/innen so etwas direkt korrigieren. Das stellt sicher, dass am Ende korrekte Daten in die Lohnabrechnung und Nachkalkulation einfließen.

Zudem ermöglicht es, den Überblick zu behalten: Wer war wie lange auf welchem Auftrag? Sind alle Stunden schon bestätigt? Das lästige Nachlaufen von Stundenzetteln in Papierform entfällt – alles ist in Echtzeit im System verfügbar.

Auftragszeiten auswerten und Arbeitsabläufe optimieren

Ein großer Vorteil der digitalen Erfassung ist die Möglichkeit, Auswertungen durchzuführen. In Handwerksbetrieben ist es wichtig zu wissen, wie viel Zeit einzelne Aufträge tatsächlich in Anspruch genommen haben. Mit einer Software-Lösung werden die erfassten Zeiten automatisch den jeweiligen Terminen, Projekten oder Kundenaufträgen zugeordnet.

Solche Auswertungen helfen bei der Nachkalkulation: War der Aufwand wie geplant oder deutlich höher? Wo könnten Abläufe verbessert werden? Vielleicht stellt man fest, dass bei bestimmten Auftragsarten die Rüstzeiten immer sehr lang sind – dann kann man überlegen, wie man diese verkürzen kann. Oder man erkennt, dass die Fahrzeiten zu einem Kunden überdurchschnittlich lang waren – eventuell rechnet es sich, die Logistik anders zu organisieren.

Zusätzlich schafft die transparente Auswertung Vertrauen: Kunden können bei Bedarf aufgezeigt bekommen, wie sich die Arbeitszeit für ihren Auftrag zusammensetzt. Für den Betrieb selbst bilden die Daten die Grundlage, um realistisch zu planen und interne Prozesse zu verbessern. Zusammengefasst ermöglicht die digitale Zeiterfassung im Handwerk nicht nur die genaue Abrechnung der Arbeitszeit, sondern liefert auch wertvolle Erkenntnisse für die Betriebsführung.

Welche Kriterien sollte eine digitale Arbeitszeiterfassung im Handwerk erfüllen?

Die Software sollte intuitiv bedienbar sein und die erfassten Daten müssen übersichtlich dargestellt werden. Craftboxx wurde speziell für das Handwerk entwickelt, sodass z. B. Baustellen ohne Internetverbindung kein Problem darstellen. Die Daten werden nämlich in einem Offline-Modus zwischengespeichert. Und durch die Möglichkeit, Aufgaben zu kategorisieren, können typische Arbeiten wie Fahrtzeiten oder Rüstzeiten mitbedacht werden.

Handwerker/innen können mit so einer Software sicher sein, dass keine geleistete Minute unter den Tisch fällt. Der Arbeitgeber wiederum spart Zeit bei der Auswertung und stellt eine korrekte Entlohnung sicher. Kurz gesagt: Digitale Zeiterfassung ermöglicht es, die Arbeitszeit wahrheitsgetreu und unkompliziert abzubilden – ein Gewinn für beide Seiten.

Fazit: Klarheit für Betriebe und Beschäftigte

Klare Arbeitszeitregelungen im Handwerk sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit. Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren gleichermaßen von einer präzisen Zeiterfassung, die gerechte Bezahlung und eine effiziente Betriebsführung ermöglicht.

Digitale Lösungen erleichtern die Erfassung von Arbeits-, Fahr- und Rüstzeiten und optimieren betriebliche Abläufe.

Mit klaren Regeln und der richtigen Technik schaffen Handwerksbetriebe eine Win-Win-Situation: Fairness, Effizienz und Planungssicherheit.

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