Arbeitsschutz im Betrieb umsetzen - so klappt es ganz sicher

Arbeitsschutz im Betrieb umsetzen - so klappt es ganz sicher

Bjørn

29.07.2024

8 min

Was du in diesem Beitrag findest:

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Kategorie: Sicherheit / Recht / Personal / Dokumentation

Anlässlich unserer Kampagne zum Tag des Handwerks am 21. September 2024 präsentieren wir euch diesen Beitrag. Ziel ist es, Handwerker/innen mit nützlichen Informationen zu unterstützen und sowohl die Herausforderungen als auch die Erfolge im Handwerk hervorzuheben. Zusätzlich haben wir einige spannende Aktionen geplant, um diesen besonderen Tag noch interessanter zu gestalten.

Der Umgang mit Werkzeug und die körperliche Arbeit führen dazu, dass Arbeitsschutzmaßnahmen im Handwerk sehr wichtig sind. Von der falschen Körperhaltung bis zur falschen Bedienung von Elektrowerkzeugen bis hin zum Sturz von der Leiter: Arbeitsschutz muss in Betrieben großgeschrieben werden. Denn wenn etwas passiert, dann haftet der Betrieb.

Der Arbeitgeber in der Pflicht

Als Verantwortlicher für die Betriebsstätte steht der Arbeitgeber in der Pflicht, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sollten daher zu den absoluten Prioritäten gehören.

Dazu zählen Maßnahmen zum technischen Arbeitsschutz genauso wie solche zum sozialen Arbeitsschutz. Es geht dabei auch um Faktoren wie Stress und psychische Gesundheit. Darin liegt auch eine zusätzliche Herausforderung, weil die genannten Probleme nicht so sichtbar sind wie offen herumliegendes Werkzeug oder ein Schnitt im Finger.

Was sind die größten Gefahren bei der Arbeit im Handwerk?

Das Risiko von Verletzungen im Handwerk ist größer als an einem Büroarbeitsplatz. Die unterschiedliche Arbeitsumgebung führt dazu, dass Mitarbeiter/innen ganz andere Maßnahmen ergreifen müssen, um ihren Schutz sicherzustellen. Tun sie das nicht, birgt ihr Arbeitsplatz große Gefahren.

Zu den häufigsten Gefahren zählen

  • Verletzungen durch Arbeitsmittel und Werkzeuge wie Bohrer oder Säge

  • der Absturz von Baugerüsten

  • fehlende Persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Handschuhe, Brille oder Sicherheitsschuhe

  • eingeatmete Dämpfe von chemischen Flüssigkeiten

  • langandauernde Folgen durch falsche Körperhaltung

Gefährdungsbeurteilung - die Basis für einen sicheren Handwerksbetrieb

Der Weg zum sicheren Betrieb geht über die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung. Am besten gelingt diese, indem du sie schrittweise umsetzt. Hierfür gibt es viele Modelle. Zwei bekannte Modelle setzen auf einen 4-stufigen bzw. 7-stufigen Ablauf.

Gefährdungsbeurteilung nach PDCA/Deming-Zyklus

Beim Deming-Zyklus handelt es sich um einen Standard fürs Arbeitsschutz-Management. Die vier Buchstaben PDCA stehen für:

  • Plan

  • Do

  • Check

  • Act

In der ersten Phase geht es um die Vorbereitung und die Einstiegsplanung der Gefährdungsbeurteilung. Schon an dieser Stelle ist es wichtig, so viele Informationen wie möglich einzuholen. Hole jetzt schon alle Mitarbeiter/innen ins Boot, die bei der Beurteilung etwas beitragen können. Die zweite Phase dient dann der Umsetzung der Pläne. Jetzt musst du bestehende Risiken und Gefahren ermitteln, bewerten und Wege finden, deine Mitarbeiter/innen davor zu schützen.

Phase drei dient dann der Überprüfung. Sind deine Maßnahmen sinnvoll und hilfreich? Sind Fälle von Verletzungen im Betrieb im Vergleichszeitraum gesunken? In der vierten Phase reagierst du dann auf verbesserungswürdige Maßnahmen, die nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt haben.

Gefährdungsbeurteilung in 7 Schritten

In größeren Betrieben und mit mehr Personal kann es Sinn ergeben, ein 7-stufiges Verfahren zu probieren. Auf diese Weise können in größeren Runden auch Details gut geklärt werden.

Schritt 1: Bereiche bzw. Tätigkeiten auswählen

In diesem Schritt entscheidest du, was du dir bei der Gefährdungsbeurteilung überhaupt anschauen möchtest. Welchen Bereich, welches Aufgabenfeld bzw. welchen Tätigkeitsbericht möchtest du auf Risiken untersuchen?

Die entsprechenden Themen reichen vom Bohren in ein Metallwerkstück bis zu allgemeinen Gefährdungen, die beim Betreten des Werksgeländes eine Rolle spielen können.

Schritt 2: Gefährdung ermitteln

Die konkrete Gefährdung ermittelst du am besten in Zusammenarbeit mit weiteren Personen im Betrieb. Das kann die Schichtleiterin sein, der Mitarbeiter oder die Fachkraft für Sicherheit im Betrieb. Es geht in diesem Schritt zunächst darum, die konkreten Gefahren überhaupt zu erfassen.

Schritt 3: Gefährdung beurteilen

Als nächstes musst du klären, wie groß die Gefährdung eigentlich nicht. Ist es ein echtes Problem? Kann es mittelfristig zu einem Problem werden? Die Antworten auf diese Fragen helfen Dir, sowohl kurzfristig als auch langfristig für eine sicherere Arbeitsumgebung zu sorgen.

Schritt 4: Maßnahmen festlegen

Sind Gefährdungen festgestellt worden, musst du Maßnahmen ergreifen, um diesen Gefahren zu begegnen. ein häufiger Ansatz ist, die Nutzung von weiterer Schutzausrüstung zu erwägen. In anderen Fällen geht es darum, die Gefahrenlage vollständig aufzulösen.

Schritt 5: Maßnahmen durchführen

Maßnahmen im Zuge der Gefährdungsbeurteilung können unterschiedlich ausfallen. Wichtig ist vor allem, Mitarbeiter/innen zu informieren, sodass diese die entsprechenden Regelungen können. Davon abgesehen musst du bei Bedarf an der Maschine, am Werkzeug, an den konkreten Sutuationen ansetzen und für Sicherheit sorgen.

Schritt 6: Wirksamkeit überprüfen

Bei der Überprüfung der Wirksamkeit, geht es zunächst darum, zu prüfen, ob die Maßnahmen stattgefunden haben. Die klassische Frage ist dann beispielsweise: Haben Mitarbeiter/innen ihre Persönliche Schutzausrüstung erhalten?

Sind Bereitstellung und Unterweisung gesichert, kommt es darauf an, dass Mitarbeiter/innen die Maßnahmen auch umsetzen, also in ihren Arbeitsalltag integrieren.

Schritt 7: Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Reflektiere permanent die bisherigen Maßnahmen, indem du diese sieben Schritte mehrfach mit zeitlichem Abstand wiederholst. Eine Wiederholung alle zwei bis vier Jahre kann sehr sinnvoll sein.

Unterweisung im Arbeitsschutz

Arbeitsschutzmaßnahmen im Handwerk zahlen sich erst dann aus, wenn auch alle Mitarbeiter/innen Bescheid wissen. Dazu kommt, dass viele Maßnahmen erst dann langfristig greifen, wenn sie eine gewisse Zeit lang eingeübt worden sind. Auch dafür ist es wichtig, die gewünschten Maßnahmen zu kommunizieren und einzufordern.

Welche Möglichkeiten gibt es dafür?

  • Ausgänge im Betrieb

  • Regelmäßige Erinnerung in Schicht-Meetings

  • computergestützte Abfragen nach Kenntnissen

  • Präsenzkurse im Betrieb für umfassendere Sicherheitsunterweisungen

Es gibt unterschiedliche Wege, damit die Unterweisungen im Betrieb gelingen. Der wichtigste Faktor ist eine Kommunikation auf Augenhöhe, die zugleich deutlich und direkt ist.

Arbeitsschutz im Handwerk: Wichtige Bestimmungen

Obwohl Arbeitsschutz im Sinne von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen ist, handelt es sich nicht um eine freiwillige Entscheidung. Für eine sichere Arbeitsumgebung gibt es mehrere Vorgaben, die oft gesetzlich festgehalten worden sind. Wer darüber hinaus noch mehr für die Sicherheit des eigenen Personals tun möchte, kann das allerdings tun.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen in Deutschland. Es zielt darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Wichtige Aspekte des Arbeitsschutzgesetzes sind:

  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten zu ergreifen.

  • Unterweisung: Das Personal muss regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden, mindestens einmal jährlich.

  • Dokumentation: Alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes, insbesondere die Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, müssen dokumentiert werden.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch enthält Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es zielt darauf ab, die soziale Sicherheit von Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten. Relevante Punkte sind:

  • Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

  • Rehabilitation: Fördert Maßnahmen zur Wiedereingliederung von verletzten oder erkrankten Arbeitnehmer/innen in den Arbeitsprozess.

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften enthalten spezifische Regeln und Vorschriften zur Unfallverhütung in verschiedenen Branchen. Diese Vorschriften sind verpflichtend und müssen von den Betrieben eingehalten werden.

  • DGUV Vorschrift 1: Diese Vorschrift enthält die Grundsätze der Prävention, die Betriebe befolgen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Hierzu zählen die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und die regelmäßige Schulung von Mitarbeiter/innen.

Weitere staatliche Arbeitsschutzvorschriften

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Diese Verordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Sie umfasst Vorschriften zur Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen sowie Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren durch chemische Stoffe.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung enthält Regelungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie zielt darauf ab, die Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit technischen Arbeitsmitteln und Anlagen zu gewährleisten. Wichtige Punkte sind die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmittel und die Erstellung von Betriebsanweisungen.

Arbeitsschutz gewährleisten - Haftung vermeiden

Passiert ein Unfall, werden u. a. die Unfallkassen sich an dich wenden, um sich ihre Ausgaben zurückzuholen. Um hierbei eine Haftung zu vermeiden, musst du dich erstens streng an die Vorgaben zum betrieblichen Arbeitsschutz halten. Zweitens musst du in der Lage sein, das auch zu dokumentieren.

Dafür musst du die folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • die Gefährdungsbeurteilungen

  • die Betriebsanweisungen an die Beschäftigten und

  • einen Nachweis für die regelmäßige Unterweisung des Personals

Weitere Vorteil von gutem Arbeitsschutz

Betrachte den Arbeitsschutz im Betrieb nicht allein aus einer rechtlichen Perspektive. ein sicheres Arbeitsumfeld hat für dich und alle Beschäftigten auch noch weitere Vorteile.

  • motivierte gesunde Mitarbeiter/innen

  • eine reduzierte Anzahl an Krankentagen und dadurch geringere Personalkosten

  • präventiver Umgang mit dem Risiko im Betrieb

Zum reinen Gefahrenpotenzial gibt es auch im Alltag etliche gesundheitliche Risiken. Du kannst Abhilfe schaffen, indem du dich auch diesen umfassend widmest. Das reicht von der richtigen Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken über Hygienemaßnahmen bis hin zu ergonomischen Arbeitsplätzen und betrieblichen Fitness-Programmen. Hier können besonders die Themen Sport und Ernährung ihren Platz bekommen.

Risiken feststellen - passende Routinen für den Alltag

Das Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung kann je nach Betriebsgröße im Handwerk langwieriger sein. Ganz umgehen lässt sich das nicht. Allerdings kannst du dazu beitragen, dass alle Mitarbeiter/innen die Sicherheit und eventuelle Risiken jederzeit im Blick haben. Tipp: Ermutige alle Beschäftigten in jedem Morgen-Briefing dazu, Risiken im Alltag bewusst wahrzunehmen und zu notieren.

Mit einer Handwerkersoftware wie der Craftboxx kannst du das ganz ohne Stift und Papier und von jedem Ort aus: Sind dir Risiken aufgefallen? Dann notiere diese einfach in den Notizen des betreffenden Auftrags. Am Ende des Tages können solche Hinweise dann gesammelt werden, sodass du es bei der Gefährdungsbeurteilung leichter hast.

Arbeitsschutz statt Haftung im Handwerk - so gelingt das

Ein umfassender Arbeitsschutz im Handwerk ist unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen können Risiken minimiert und Unfälle vermieden werden.

Betriebe tragen die Verantwortung für eine sichere Arbeitsumgebung und sollten sowohl technischen als auch sozialen Arbeitsschutz sicherstellen. Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, die Ernennung von Sicherheitsbeauftragten und die Schulung von Ersthelfern sind wichtige Maßnahmen, um die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen.

Ein effektiver Arbeitsschutz führt zu motivierten und gesunden Mitarbeitern, reduziert Krankheitsausfälle und sorgt für rechtliche Sicherheit im Unglücksfall. Prävention ist der Schlüssel, um Schaden zu vermeiden und die Arbeitskraft langfristig zu erhalten.



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