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Haben Mitarbeiter/innen Anspruch auf Sonderurlaub für ihren Umzug? Anders als bei gesetzlich geregeltem Erholungsurlaub gibt es für Umzüge keinen allgemeinen Rechtsanspruch. Weder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) noch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthalten hierzu eine verbindliche Regelung.
Allerdings haben viele Betriebe oder Tarifverträge im Handwerk freiwillige Vereinbarungen getroffen, die Beschäftigten zum Beispiel einen Tag Sonderurlaub für den Umzug zusichern. Für die Geschäftsführung kann das ein wirkungsvolles Instrument sein, um das Team zu entlasten und das Betriebsklima zu fördern.
Warum es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug gibt
Gesetzliche Regelungen wie das BUrlG erfassen den Anspruch auf Erholungsurlaub, der für Gesundheit und Regeneration vorgesehen ist. Ein Umzug fällt jedoch nicht automatisch unter „wichtige persönliche Gründe“ wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes, für die manche Tarifverträge ausdrücklich Sonderurlaub nennen. Stattdessen hängt Sonderurlaub beim Umzug meist von tariflichen Vorgaben, betrieblichen Vereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen ab.
Beispiel: Umzusgurlaub im Dachdeckerbetrieb
Ein Dachdeckerbetrieb hat in seiner Betriebsvereinbarung festgehalten, dass pro Kalenderjahr ein Tag Sonderurlaub für einen privaten Umzug möglich ist. Voraussetzungen: rechtzeitige Anmeldung, tatsächlicher Wohnortwechsel und keine wesentlichen betrieblichen Engpässe.
Was Handwerksbetriebe regeln können
Kulanz oder Betriebsvereinbarung: Gewähre einen Tag Sonderurlaub für den Umzug aus eigener Entscheidung. Empfehlenswert ist eine klare Richtlinie, z. B. „ein freier Tag pro fünf Jahre bei Wohnortwechsel“.
Tarifliche Bestimmungen: Einige Handwerksbranchen bieten in Tarifverträgen fest verankerte Regelungen zu Sonderurlaub. Prüfe, ob dein Betrieb einem solchen Tarif unterliegt.
Urlaubsanspruch statt Sonderurlaub: Fehlt eine Regelung zu Sonderurlaub, könnte der oder die Beschäftigte einfach einen Tag des regulären Jahresurlaubs nutzen. Betriebe signalisieren manchmal auch Kompromisse wie einen unbezahlten Freistellungstag.
Beispiel: Verschiedene Wege ohne Sonderurlaub
Eine Elektroinstallationsfirma ermöglicht grundsätzlich einen unbezahlten Tag für den Umzug. Wer lieber bezahlt freigestellt werden möchte, kann bei ausreichend betrieblichen Kapazitäten einen Teil des Erholungsurlaubs dafür nehmen.
Tipps für eine reibungslose Umsetzung
Frühzeitige Absprache: Idealerweise beantragen Mitarbeiter/innen Sonderurlaub Umzug vier bis sechs Wochen im Voraus. So kannst du Kapazitäten planen und ein Team organisieren, das laufende Aufträge abdeckt.
Dokumentation: Halte schriftlich fest, ob Sonderurlaub für einen Umzug gewährt wurde und zu welchen Bedingungen (bezahlt oder unbezahlt). Das verhindert Missverständnisse im Nachhinein.
Einmaligkeit klären: Überlege, ob du diesen Tag einmal im Jahr oder einmal pro mehrjährigem Zeitraum anbietest. Wohnortwechsel können häufiger auftreten, z. B. bei befristeten Mietverträgen.
Fazit: Sonderurlaub für den Umzug – ein Plus für Motivation und Betriebsklima
Ein Sonderurlaub für den privaten Umzug ist kein Muss, aber ein starkes Signal an dein Team, dass du private Umstände anerkennst und hilfst, Stress zu reduzieren. Eine klare, schriftlich fixierte Regelung sorgt für Transparenz und Akzeptanz.
Fehlt ein gesetzlicher Anspruch, bleibt dir die Entscheidung, ob du Kulanz zeigst. Im Zweifel kannst du auch einen Teil des regulären Jahresurlaubs oder einen unbezahlten Tag anbieten. So meisterst du als Geschäftsführung den Spagat zwischen betrieblichen Anforderungen und den Bedürfnissen deiner Mitarbeiter/innen.
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