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Wenn ein Kind auf die Welt kommt, ist das für viele Eltern ein unvergleichlicher Moment. Doch wie sieht es im Handwerk mit Sonderurlaub bei der Geburt aus? Gibt es einen Anspruch auf einen freien Tag, um die Familie in dieser wichtigen Zeit zu unterstützen?
Tatsächlich ist der Sonderurlaub bei der Geburt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem bieten viele Handwerksbetriebe freiwillig ein oder zwei Tage bezahlte Freistellung an, damit Eltern bei der Geburt dabei sein können.
Hier ein Überblick, wie es im Handwerk üblicherweise gehandhabt wird:
Keine allgemeine gesetzliche Pflicht
Es gibt keinen rechtlich verbrieften Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes. Zwar sieht eine EU-Richtlinie bis zu zwei Wochen bezahlten Urlaub auch für Väter vor. Doch bisher ist diese noch nicht in Deutschland übernommen worden. Einige Tarifverträge im Handwerk regeln jedoch, dass ein Tag Sonderurlaub gewährt werden kann. Auch Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge enthalten solche Bestimmungen häufiger.
Typische Regelung für werdende Eltern
Viele Betriebe entscheiden sich aus Kulanz für einen freien Tag, wenn das Kind zur Welt kommt. Auch wenn kein Tarifvertrag dazu verpflichtet, ist dieser Tag ein starkes Signal des Betriebs, dass Familienfreundlichkeit geschätzt wird. Sprich frühzeitig mit deinem/r Arbeitgeber/in, ob es eine entsprechende Regelung gibt. Manchmal wird bei einer Geburt ein Tag zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub genehmigt – bezahlt oder unbezahlt.
Betriebliche Abläufe und Absprache
Anders als eine Hochzeit oder ein Umzug ist die Geburt oft nicht auf den Tag genau planbar. Ab einer gewissen Phase der Schwangerschaft solltest du dennoch im Betrieb ankündigen, dass du dich kurzfristig freistellen lassen möchtest, sobald es losgeht. So kann das Team rechtzeitig Vertretungen oder Schichtpläne organisieren.
Beispiel: Trotz Geburt keine unterbrochenen Aufträge
In einer Sanitärfirma haben werdende Väter das Recht auf einen Tag Sonderurlaub rund um den Geburtstermin. Die Personalabteilung bittet lediglich darum, so früh wie möglich ein ungefähres Zeitfenster zu nennen, damit laufende Aufträge nicht ins Stocken geraten.
Vor und nach der Geburt
Manche Betriebe ermöglichen zusätzlich einen unbezahlten Tag oder bieten dir an, die Geburtstage bzw. Arzttermine über dein Stundenkonto abzurechnen. Frag einfach nach, welche Optionen es gibt. Manchmal steht im Tarifvertrag etwas wie: „Ein Tag Freistellung bei Geburt eines Kindes“ – das kann sowohl den eigentlichen Tag der Entbindung als auch Folgetage betreffen.
Fazit
Sonderurlaub bei der Geburt ist im Handwerk kein Muss, aber durchaus der Fall. Wenn dein/e Arbeitgeber/in familienfreundliche Grundsätze verfolgt oder ein Tarifvertrag es vorsieht, erhältst du häufig einen zusätzlichen freien Tag. Das stärkt das Vertrauensverhältnis und zeigt, dass dein Betrieb dich auch in persönlichen Angelegenheiten unterstützt.
Sprich offen an, wie viele Tage du brauchst und welche Kompromisse möglich sind. So darfst du diesen besonderen Moment genießen, ohne dir Sorgen um deinen Arbeitsplatz machen zu müssen.
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