Lohnkosten in der Handwerkerrechnung ausweisen: ein Ratgeber

Lohnkosten in der Handwerkerrechnung ausweisen: ein Ratgeber

Bjørn

13 Mar 2024

3 min

Was du in diesem Beitrag findest:

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Rechnungen sind ein wichtiges Dokument sowohl für die Kundschaft als auch für das Finanzamt. Dabei kommt es heute unter anderem auf den korrekten Ausweis von Lohnkosten an. In diesem Beitrag klären wir, wie Lohnkosten auf Handwerkerrechnungen korrekt ausgewiesen werden und welche steuerrechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

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Disclaimer: Jedem unserer Beiträge geht eine gründliche Recherche und die Nutzung unterschiedlicher Quellen voraus. Bei unserem Handwerker-Blog handelt es sich allerdings um ein kostenloses Angebot und unsere Beiträge sind zudem ausdrücklich nicht gleichzusetzen mit einer professionellen rechtlichen Beratung. Solltest du eine solche benötigen, verweisen wir in diesem Zusammenhang auf eine Steuerberatung oder eine Anwaltskanzlei deines Vertrauens.

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Lohnkosten ausweisen - warum das steuerrechtlich nötig ist

Gemäß § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) können Privatpersonen Teile der Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von ihrer Steuerlast abziehen. Handwerkerleistungen können jährlich mit 20 Prozent bzw. höchstens 1.200 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Hierbei ist jedoch ausschließlich der Arbeitslohn, ggf. inklusive der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten, absetzbar – Materialkosten zählen hingegen nicht dazu. Daher ist es sehr wichtig, dass auf der Rechnung Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden.

Die korrekte Rechnungsstellung

Um eine korrekte Rechnung zu erstellen, musst du nur wenige Punkte beachten. Es kommt vor allem darauf an, dass ein Kunde transparent über alle wichtigen Informationen verfügt. Um dies sicherzustellen, solltest du für umfassende Angaben in der Rechnung sorgen.

Folgende Angaben sollten auf jeder Handwerkerrechnung zu finden sein:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Handwerksbetriebes

  • Vollständiger Name und Anschrift des Kunden/der Kundin

  • Datum der Rechnungsstellung und eine eindeutige Rechnungsnummer

  • Detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen und der verwendeten Materialien

  • Gesonderte Ausweisung von Lohnkosten und Materialkosten

  • Umsatzsteuer (falls zutreffend) und der Gesamtbetrag



Lohnkosten ausweisen - diese Paragrafen gelten

Die steuerrechtlichen Grundlagen zum Ausweis von Lohnkosten ergeben sich aus den folgenden Paragrafen. Für den Lohnkostenausweis von Bedeutung sind:

  • § 35a EStG für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

  • § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz), der die Pflichtangaben auf einer Rechnung regelt

Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang folgendes Urteil zu beachten, wenn es darum geht, eine Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten zu erhalten:

Die Verpflichtung, eine entsprechende Rechnung zu stellen, ergibt sich aus § 242 BGB, worin die Pflicht festgehalten ist, den Vertragspartner nicht zu schädigen. Eine potenzielle Schädigung kann insofern vorliegen, dass ein Kunde Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 EStG nur dann steuermindernd absetzen kann, wenn die Lohnkosten separat ausgewiesen sind. (Amtsgericht Mülheim vom 30.7.2015, 12 C 1124/14)

Fazit - Steuerlich auf der sicheren Seite

Die korrekte Ausweisung von Lohnkosten auf Handwerkerrechnungen ist nicht nur eine Frage der Transparenz gegenüber der Kundschaft, sondern hat auch spürbare steuerrechtliche Folgen. Durch den separaten Ausweis des Arbeitslohns ermöglichen Handwerksbetriebe ihrer Kundschaft, von staatlich geförderten Steuervorteilen zu profitieren. Dies stärkt nicht nur das Vertrauensverhältnis, sondern kann auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Materialkosten von der Steuer absetzen? Nein, gemäß § 35a EStG sind ausschließlich die Arbeitskosten absetzbar. Materialkosten sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Muss die Umsatzsteuer auf der Rechnung separat ausgewiesen werden? Ja, der Umsatzsteuerbetrag muss gemäß § 14 UStG auf jeder Rechnung separat ausgewiesen werden.

Was passiert, wenn die Rechnung nicht korrekt ausgestellt ist? Eine nicht korrekt ausgestellte Rechnung kann dazu führen, dass ein Kunde die steuerlichen Vorteile nicht geltend machen kann. Im schlimmsten Fall kann es auch zu steuerrechtlichen Nachteilen für den Handwerksbetrieb kommen.

Indem du als Handwerker:in sicherstellst, dass deine Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten und insbesondere die Lohnkosten korrekt ausweisen, leistest du einen wichtigen Beitrag zur Zufriedenheit deiner Kundschaft.


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