23 Aug 2024

Gefährliche Abfälle: Vorschriften, Verantwortung und Best Practices

Kategorien: Sicherheit / Betriebsführung / Recht

Zum Tag des Handwerks am 21. September 2024 möchten wir dich auf einen neuen Beitrag aus unserer Serie aufmerksam machen. Hier erwarten dich praktische Tipps und wertvolle Einblicke, die Handwerker/innen dabei helfen, ihre täglichen Herausforderungen zu meistern und die vielen Erfolge im Handwerk zu feiern.

Gefährliche Abfälle stellen eine besondere Herausforderung für viele Betriebe dar. Das gilt für die Sicherheit von Mitarbeiter/innen und für das Thema Umweltschutz, da die Abfälle bei unsachgemäßer Entsorgung erhebliche Gefahren für Mensch und Natur mit sich bringen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, gibt es strenge Vorschriften und Best Practices, die Unternehmen und Einzelpersonen gleichermaßen beachten müssen.

Dieser Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, praktische Leitfäden und Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Stoffen. Dabei heben wir wichtige Gesetze und Verordnungen hervor.

Gefährliche Abfälle - was ist das eigentlich?

Gefährliche Abfälle sind solche, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Konzentration oder Menge potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit sein können. Sie umfassen unter anderem:

  • Chemikalien

  • Altöl

  • Lösungsmittel

  • Bestimmte medizinische Abfälle

Der allgemeine Umgang mit gefährlichen Abfällen

Der Umgang mit gefährlichen Abfällen ist für viele Betriebe eine Mammutaufgabe. Je nach Abfallmenge kommen hierbei unterschiedliche rechtliche Anforderungen zum Tragen. Der Gesetzgeber legt hierbei einen Schwerpunkt auf die Verantwortung der verursachenden Betriebe und nimmt sie gegebenenfalls auch in Haftung.

Anforderungen sowie rechtliche Rahmenbedingungen

Die zentrale rechtliche Grundlage für den Umgang mit gefährlichen Abfällen bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das in Deutschland die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Abfällen regelt. Ergänzt wird dies durch die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), die festlegt, welche Abfälle als gefährlich einzustufen sind.

Diese gesetzlichen Regelungen definieren die Anforderungen an:

  • die Sammlung

  • die Lagerung

  • den Transport

  • die Entsorgung gefährlicher Abfälle

Sie bilden das Fundament für ein sicheres und effektives Abfallmanagement.

Leitfäden und Verfahren zum Umgang mit gefährlichen Abfällen

Der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen erfordert darüber hinaus genaue Kenntnisse und die Einhaltung spezifischer Verfahren, um Umweltschäden und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. In der Praxis bedeutet dies:

  • Gefährliche Abfälle müssen ordnungsgemäß identifiziert, sicher verpackt und gekennzeichnet werden.

  • Der Transport und die Entsorgung erfolgen unter Einhaltung zentraler Sicherheitsvorschriften.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und zusätzlich die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) bieten Leitlinien und verpflichten Unternehmen zur Bestellung eines Abfallbeauftragten, der für die Überwachung des korrekten Umgangs mit gefährlichen Abfällen zuständig ist.

Diese Maßnahmen tragen nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern minimieren auch das Haftungsrisiko für Unternehmen.

Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen

Der Umgang mit gefährlichen Abfällen erfordert also klare Verantwortlichkeiten sowie strenge Sicherheitsmaßnahmen, um Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen zusätzlich klare Vorgaben, wie gefährliche Abfälle sicher gehandhabt werden müssen.

Wichtige Maßnahmen umfassen:

  • das Tragen von Schutzausrüstung

  • die Schulung der Mitarbeiter/innen

  • eine Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit von Mitarbeiter/innen zu schützen.

Nachweispflichten für die Entsorgung gefährlicher Abfälle

Nicht nur der Umgang, sondern auch die Entsorgung von gesundheitsgefährdenden und umweltgefährdenden Abfällen unterliegt strengen Rechtsvorschriften, die unter anderem durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Nachweisverordnung (NachwV) geregelt werden. Unternehmen sind verpflichtet, die Entsorgung gefährlicher Abfälle lückenlos zu dokumentieren und entsprechende Nachweise zu führen.

Nachweispflichten umfassen:

Diese Pflichten sind entscheidend, um die Abfälle ordnungsgemäß zu behandeln und umweltgerecht zu entsorgen.

Verantwortung und Haftung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle

Die Verantwortung und Haftung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle liegt - wie beschrieben - beim Abfallerzeuger, also dem Unternehmen oder der Person, die die Abfälle produziert. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Abfallerzeuger verantwortlich für:

  • die Ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle

  • die Auswahl eines geeigneten Entsorgungsunternehmens

Verstöße gegen das Abfallrecht können zu:

Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie werden gefährliche Abfälle gesammelt und gelagert?

Zwischen Abfallerzeugung und Abfallentsorgung müssen die gefährlichen Stoffe korrekt gesammelt und gelagert werden. Schon in dieser Phase, d. h. im betrieblichen Alltag, musst du dich an die gesetzlichen Vorschriften und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen halten.

Die Sammlung und Lagerung gefährlicher Abfälle

Die Sammlung und Lagerung gefährlicher Abfälle erfordert besondere Sicherheitsvorkehrungen, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren. Wichtige Vorschriften sind:

  • die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • die Verpackungsverordnung (VerpackV)

Beispielsweise müssen Behälter für gefährliche Abfälle:

  • Auslaufsicher sein

  • An einem gut belüfteten, vor Witterungseinflüssen geschützten Ort gelagert werden

  • Deutlich mit den entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Umweltgefahren und Unfälle zu vermeiden.

Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Abfälle

Die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Abfälle ist entscheidend, um deren sichere Handhabung und den Transport zu gewährleisten. Die Gefahrgutverordnung (GGVSEB) und das ADR-Übereinkommen regeln die Anforderungen an die Verpackung, Kennzeichnung und den Transport gefährlicher Güter, einschließlich Abfällen.

Diese Vorschriften sehen vor:

  • Gefährliche Abfälle in zugelassenen, auslaufsicheren Behältern zu verpacken

  • Mit den entsprechenden Gefahrensymbolen zu kennzeichnen

Eine korrekte Kennzeichnung stellt sicher, dass die Abfälle jederzeit identifizierbar sind und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden können.

Überblick über das Abfallrecht und relevante Verordnungen

Das Abfallrecht in Deutschland ist komplex und umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die die Entsorgung und das Management von Abfällen regeln. Zu den wichtigsten Regelwerken gehören nach unserer Zusammenstellung also:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Darin finden sich die Rahmenbedingungen für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft. Es bildet das zentrale Regelwerk des deutschen Abfallrechts und legt die Grundprinzipien für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung fest. Es fördert die Kreislaufwirtschaft durch Wiederverwendung, Recycling und umweltgerechte Entsorgung.

  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Daraus erfährst du die Klassifizierung und Identifizierung von Abfällen. Sie klassifiziert Abfälle nach ihrer Gefährlichkeit und dient als Leitfaden für die richtige Zuordnung und Behandlung von Abfällen in der Europäischen Union.

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Informationen und Hinweise zum Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen.

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Wissenswertes zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen. Sie definiert den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich gefährlicher Abfälle, und legt Anforderungen an Kennzeichnung, Lagerung und Schutzmaßnahmen fest, um Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend, um eine umweltgerechte und rechtssichere Entsorgung gefährlicher Abfälle zu gewährleisten.

Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen im Abfallrecht

Die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Bestellung eines Abfallbeauftragten, der für die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich ist und das Unternehmen in Fragen der Abfallwirtschaft berät.

Die Nachweisverordnung (NachwV) regelt die Dokumentations- und Nachweispflichten bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Sie stellt sicher, dass der Verbleib von Abfällen lückenlos nachvollziehbar ist und Umweltverstöße verhindert werden.

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) schreibt vor, dass bestimmte Projekte und Anlagen, die erhebliche Umweltauswirkungen haben könnten, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Dies gilt auch für bestimmte Abfallentsorgungsanlagen.

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) regelt die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Sie verpflichtet Hersteller und Vertreiber, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bietet den rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen und schützt die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Abfälle und Emissionen.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) ergänzen die Gefahrstoffverordnung und bieten praxisnahe Anweisungen für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich spezifischer Anforderungen für gefährliche Abfälle.

Die Gefahrgutverordnung (GGVSEB) regelt den Transport gefährlicher Abfälle auf der Straße, der Schiene und zu Wasser. Sie stellt sicher, dass gefährliche Abfälle sicher befördert werden, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Das ADR-Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, das die Beförderung gefährlicher Güter, einschließlich gefährlicher Abfälle, auf der Straße regelt. Es stellt sicher, dass international einheitliche Standards für Sicherheit und Handhabung eingehalten werden.

Umwelt- und Ressourcenschutz im Umgang mit gefährlichen Abfällen

Der Umweltschutz und die Ressourcenschonung spielen eine zentrale Rolle im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Ziele sind:

  • eine Minimierung der Umweltauswirkungen

  • die Schonung von Ressourcen durch Recycling und Wiederverwertung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fördert eine Kreislaufwirtschaft, die darauf abzielt, Abfälle zu minimieren und Wertstoffe wieder in den Produktionskreislauf zurückzuführen.

Zudem legt das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) fest, dass für bestimmte Abfallentsorgungsanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, um sicherzustellen, dass keine unvertretbaren Umweltauswirkungen auftreten.

Verfahren und Techniken zur Minimierung von Abfallrisiken

Abfälle lassen sich oft durch moderne Verfahren und Techniken reduzieren. Das trägt darüber hinaus dazu bei Abfallrisiken zu minimieren und führt so zu einem besseren Abfallmanagement. Wichtige Verfahren zur Abfallreduzierung umfassen:

  • Sichere Neutralisation von gefährlichen Stoffen

  • Innovative Recyclingmethoden

  • Techniken zur Reduzierung der Abfallmenge im Produktionsprozess

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legen den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz solcher Techniken fest.

Wiederverwertung und Recycling gefährlicher Abfälle

Abfälle zu reduzieren ist einer der wichtigsten Ansätze im Hinblick auf die Risiken gefährlicher Stoffe und eventuelle Umweltauswirkungen. Trotz ihrer Gefährlichkeit können viele gefährliche Abfälle allerdings auch wiederverwertet oder recycelt werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fördert die Wiederverwertung und das Recycling, indem es den Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung oder Beseitigung betont.

Besonders relevant ist dies für Abfälle, die:

  • Wertvolle Rohstoffe enthalten (z. B. Metalle, Lösemittel, bestimmte Chemikalien)

  • Verpackungsabfälle betreffen (geregelt durch die Verpackungsverordnung (VerpackV))

Unternehmen sollten prüfen, ob eine Wiederverwertung oder ein Recycling möglich ist, bevor sie eine endgültige Entsorgung in Betracht ziehen.

Zukunftsperspektiven und Innovationen im Abfallmanagement

Die Abfallwirtschaft steht also vor großen Herausforderungen. Allerdings bieten diese zugleich Chancen für Innovationen.

Die Zukunftsperspektiven des Abfallentsorgungssektors umfassen:

  • die Entwicklung neuer Technologien für das Recycling gefährlicher Abfälle

  • die Digitalisierung von Entsorgungsprozessen

  • die Förderung der Kreislaufwirtschaft durch gesetzliche Anreize

Aktuelle Forschungsergebnisse und Pilotprojekte zeigen, dass es möglich ist, den ökologischen Fußabdruck der Abfallentsorgung weiter zu reduzieren und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen gegen das Abfallrecht

Viele Betriebe gehen bereits verantwortungsvoll mit dem Thema gefährliche Abfälle um. Neue Technologien versprechen darüber hinaus, Probleme noch besser zu lösen. Der Gesetzgeber sieht trotzdem weiterhin einen gewissen rechtlichen Druck vor und hat auch Mittel geschaffen, um Verstöße gegen das Abfallrecht entsprechend zu ahnden, darunter:

  • Hohe Bußgelder

  • Strafrechtliche Verfolgung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Umweltstrafrecht legen fest, welche Sanktionen bei Verstößen drohen. Zusätzlich sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Verhängung von Bußgeldern für Unternehmen und Einzelpersonen vor, die gegen Abfallvorschriften verstoßen.

Interne Schulung und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern

Die Entsorgung gefährlicher Stoffe in Handwerksbetrieben und anderen Firmen ist heute wichtiger denn je. Das Bewusstsein für Gesundheits- und Umweltrisiken ist heute groß. Und weil der Gesetzgeber die Firmen selbst in die Verantwortung nimmt, müssen diese an unterschiedlichen Stellen tätig werden.

Eine Möglichkeit und zum Teil auch Pflicht ist die interne Weiterbildung und Benennung von Abfallbeauftragten. Ein anderer Weg führt über die Zusammenarbeit mit externen Entsorgungsfachbetrieben.

Bedeutung der Schulung und Weiterbildung im Abfallmanagement

Eine fundierte Schulung und regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/innen ist im Abfallmanagement unerlässlich. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichten Unternehmen, ihre Mitarbeiter/innen über die Risiken und Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Abfällen zu informieren.

Wichtige Schulungsinhalte umfassen:

  • Allgemeine Schulungen zum Abfallmanagement

  • Spezielle Unterweisungen für den Umgang mit bestimmten Abfallarten

Regelmäßige Fortbildungen tragen dazu bei, das Wissen von Mitarbeiter/innen auf dem neuesten Stand zu halten und die Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen.

Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben

Für manche Betriebe kann ein gelungenes Abfallmanagement zur großen Herausforderung werden. In diesem Fall muss den Verpflichtungen vonseiten des Gesetzgebers nicht unbedingt allein nachgekommen werden. Du kannst mit deinem Betrieb auf externe Dienstleister zurückgreifen. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben bietet Unternehmen nämlich zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Erhöhte Rechtssicherheit

  • Höhere Entsorgungsqualität

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt die Zertifizierung von Betrieben, die gefährliche Abfälle entsorgen. Durch die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Betrieb kannst du mit deinem Betrieb sicherstellen, dass deine Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

Fazit

Der Umgang mit gefährlichen Abfällen erfordert eine sorgfältige Beachtung zahlreicher Vorschriften, Sicherheitsmaßnahmen und Nachweispflichten. Viele Betriebe stehen hier vor der Herausforderung, sowohl die Umwelt zu schützen als auch rechtliche Vorgaben einzuhalten, um Haftungsrisiken zu minimieren. Die verschiedenen Gesetze und Verordnungen bieten klare Leitlinien, doch deren Umsetzung verlangt viel Aufmerksamkeit und Sorgfalt.

Das Abfallmanagement erfordert viel Detailarbeit und Verantwortungsbewusstsein. Gerade weil dieser Bereich so anspruchsvoll ist, kann es entlastend sein, wenn andere Aspekte des Betriebsalltags reibungslos und effizient ablaufen. Die Einsatzplanung im Handwerk ist ein gutes Beispiel dafür. Hier können digitale Lösungen wie Craftboxx wertvolle Unterstützung bieten, indem sie die Organisation und Verwaltung vereinfachen und so den Arbeitsalltag ein Stück weit entspannen.

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